Der Wideruf ist ein Zurücktreten vom Kaufvertrag, in deinem Fall nach Fernabsatzgesetz.
Du hast das Notebook zwar selbst konfiguriert, aber es so bestellt. Du kannst Dich da also zurücklehnen. Wenn Du zum Beipiel eine andere VGA selbst eingebaut hättest, dann würde das WR eingeschränkt. Da mach Dir keine Gedanken.
Aber wegen des WR selbst und dem Zurücktreten:
Das heißt übersetzt, dass Du den vollen Betrag zurückverlangst, damit aber auch eine Nutzung im Sinne von Verschleiß ausschließt (Fehlkauf, falsche Größe etc.)
Das bedeutet, dass Schenker durchaus berechtigt ist, Dir eine Art Abschlag zu berechnen, wenn sie das Gerät zurücknehmen und es Gebrauchsspuren aufweist. Und das sind schon miiiiiiinimalste Kratzer, Flecken, sogar fehlende Schutzfolien.
In der Realität ist es, dass das Rückgaberecht gleichgesetzt wird mit "Ich gebs zurück, wenn ichs zwei Wochen benutzt habe". Das ist nicht so. Für eine Rückabwicklung MUSS der gekaufte Artikel in neuwertigem Zustand sein. Die meisten Anbieter machen bei Kleinigkeiten kein Problem, obwohl sie das Recht dazu haben. Bei einem Notebook sieht es aber ein bisschen anders aus. Denn der Artikel kann nicht mehr als Neugerät verkauft werden, wenn auch nur ein minimaler Kratzer vorliegt und das bedeutet Wertverlust. Ich würde jedenfalls ein Notebook, das offensichtlich gebraucht ist sofort wieder retournieren!
Darum sind Abzüge rechtens und meiner Meinung nach auch gerechtfertigt.
Wegen der Leistung der GTX765... tja... also da muss ich wirklich sagen: Tests lesen. Wenn Du das getan hast, dann weißt Du, was Dich erwartet und in welchem Leistungsbereich Du arbeiten können wirst.
Wegen der Angebote: Na, die wären ja schön doof, sowas 2 Monate vorher anzukündigen! Aber ich glaube schon, dass es etwas geben wird. Auf der anderen Seite glaube ich nicht, dass es Rabatte von mehr als ein paar Prozenten geben wird. Zudem musst Du noch 2 Monate warten... und ob es dann zur Hochsaison schneller bei Dir ankommt, wäre auch ein Faktor, den ich berücksichtigen würde.