Damit man sicher sein kann, dass eine staatlich herausgegebene Software kein Staatstrojaner ist, müsste sie Open-Source sein und durch den Endnutzer vom Quellcode lokal mit unabhängig erhältlichen Compilern kompiliert werden können.
Genau so wichtig zur Wahrung der bundesverfassungsgerichtlich festgestellten Grundrechte auf informationelle Selbstbestimmung sowie Vertraulichkeit und Integrität informationtechnischer Systeme ist ebenfalls die Möglichkeit der Behördengänge im Browser ohne Script und per Plaintext-Email ggf. kombiniert mit Identitätsprüfung auch ohne E-Ausweis-Zwang und ohne extra Software dafür. Andernfalls tue ich das, was ich immer getan habe: Ich suche die Behörden persönlich auf oder kommuniziere per Brief.
Nicht die Erleichterung von Behördengängen kann oberstes Ziel sein, sondern die fortbestehende Wahrung der Grundrechte muss es sein!