Man darf hier ja auch mal die Frage stellen, wozu Google eine Kameraposition oberhalb von zwei Metern überhaupt braucht. Weniger als 1% der Menschen erreichen diese Körperhöhe, und die Augen sitzen nochmal mindestens eine Handbreit unter dem Scheitel. Wenn man also einen Sichtschutz von mindestens zwei Metern Höhe um sein Grundstück herum installiert hat, kann man mit Fug und Recht davon ausgehen, dass alles dahinter Privatsphäre ist, wenn es nicht gerade von bereits vorhandenen Erhöhungen einsehbar ist. Das Urteil ist in der Sache also absolut richtig, in der Entschädigungssumme hingegen noch deutlich zu mild, besonders für einen Weltkonzern wie Alphabet und in Anbetracht der erfolgten Würdeverletzung.