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Wenn ein Anker-256-Wh-Powerhouse ohne Gefahrgutdeklaration verschickt wird

Started by Redaktion, July 21, 2022, 11:47:05

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Redaktion

Die Regeln für den Versandhandel sind bei Lithium-Batterien streng. Ab größeren Kapazitäten ist eine Gefahrgutdeklaration notwendig. Bei einer privat bestellten Power Station klappte das ausgerechnet beim Energie-Spezialisten Anker nicht.


https://www.notebookcheck.com/Wenn-ein-Anker-256-Wh-Powerhouse-ohne-Gefahrgutdeklaration-verschickt-wird.635929.0.html

Werner S

Das dürfte ein teures Versehen sein. Für gewöhnlich gehen solche Fälle gar nicht deklarierten Gefahrguts direkt an die entsprechende Stelle des Luftfahrt Bundesamtes. Wie die Wege bei bereits ausgelieferter Ware sind, entzieht sich meiner Kenntnis. Gut und wichtig ist aber, dass der Redakteur den Finger in die Wunde legt und einige wichtige Hintergrundinfos gibt (z.B. der Schulungszwang). Da gibt es ungeheure Mängel, was die Ausbildung betrifft, nicht nur bei den "Kleinen", sondern auch bei den ganz Großen. Bin selbst IATA Dangerous Goods Acceptance Auditor und kenne die Branche nur zu gut.

Ben2001

Spannend, vor allem da grade erst meine Anker 757 Powerhouse (mit etwas mehr als 100Wh) auch in einem normalen Umkarton per DHL kam und innen dann zwei weitere Kartons waren, wie hier auch im Artikel beschrieben. Anscheinend ist dies keine Ausnahme gewesen.

UPS IDG

Glaub da will jemand kosten sparen denn Gefahrgut Versand ist sicherlich nicht kostenlos. Die müssten rückwirkend alle Kosten/Zuschläge an die Paketdienste entrichten wo kein Gefahrgut deklariert war und berechnet wurde.

MarcusReuter

Quote from: Ben2001 on July 21, 2022, 23:49:00Spannend, vor allem da grade erst meine Anker 757 Powerhouse (mit etwas mehr als 100Wh) auch in einem normalen Umkarton per DHL kam und innen dann zwei weitere Kartons waren, wie hier auch im Artikel beschrieben. Anscheinend ist dies keine Ausnahme gewesen.

Also dein Anker 757 hat nicht etwas mehr als 100Wh, sondern genauer gesagt über 1200Wh. Daher liegt hier ein wirklich klarer Verstoß vor, der offensichtlich absichtlich vom Verkäufer begangen wird.

Dave1337


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