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meine Erfahrung mit BenQ Joybook

Started by gast_A, September 05, 2008, 16:08:15

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gast_A

Hallo,

ich möchte meine Erfarung mit BenQ Joybook R22E einbringen.

Kurze Zusammenfassung:
Die Qualität vom Monitor ist im Vergleich zu anderen Herstellern sehr schlecht. Bereits nach 2 Jahren (Garantieablauf) treten Flecke an den Seiten auf. Da die gesetzliche Garantie abgelaufen ist, will Firma die Reparaturkosten nicht übernehmen. Das Gefühl der quick and dirty-Lösung entsteht - das Ziel des Produzenten "Hauptsache es hält zwei Jahre".

Fazit: ich werde in der Zukunft keine BenQ-Produkte mehr kaufen und kann dies nur weiter empfehlen.

(Ich habe irgendwo erfahren, dass einer der Hersteller sogar 3 Jahre Garantie bietet. Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube das war Acer... Bitte die Info nicht als Werbung zu betrachten.)

Und nun das Problem ausführlich (ich veröffentliche hier meine Korrespondenz mit dem Hersteller):

meine e-mail vom 25.08.2008 an den Hersteller:
"Sehr geehrte Damen und Herren,

am 7.09.2005 habe ich bei Artl ein BENQ Joybook R22E gekauft und bis heute nur sehr sporadisch benutzt. Nichtdestotrotz sind an den Ränden von dem Monitor  für mich unerklärbaren Flecke entstanden. Da der Laptop (fast) neu und unbenutzt ist, ist dieser Vorfall besonders ergärlich für mich. 

Im Vergleich dazu: ein SONY-Monitor, den ich Anfang 2004 gekauft habe (Kosten ca. 400,-€), funktioniert immer noch einwandfrei, obwohl der PC täglich benutzt wurde.

Können Sie mir in meinem konkreten Fall eine Kulanz einräumen oder muss ich auf diesen Unkosten sitzen bleiben?

Vielen Dank und mit freundlichen Grüssen,
...
"

e-mail vom 26.08.2008 an mich:
"Guten Tag ...,

vielen Dank für Ihre Anfrage:

Im Anhang zu dieser E-Mail finden Sie einen Kulanzantrag.
Bitte füllen Sie diesen aus und senden ihn an die angegebene Adresse.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Internet Support Team
...
"

meine zweite e-mail vom 26.08.2008 an den Hersteller:
"Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit ist der Kulanzantrag inklusive Rechnungskopie und Fotos.

Mit freundlichen Grüssen,

Kulanzantrag:
"RMA Nummer:                        (wenn bereits erteilt)

Gerätetyp: BEQ JBR22E 

Seriennummer: 98K472IGI252000002DH2I00

Kaufdatum: 7.09.2005

(Rechnungskopie bitte beifügen)

Kaufort: ARLT, Der Computerprofi, Cannstatter Str. 119, 70734 Fellbach

Vorreparaturen/Reparaturhistorie: keine

Fehlerbeschreibung: unerklärbare Flecke auf dem TFT-Monitor, s. Fotos im Anhang 

Begründung des Kulanzbegehrens: insbesondere ärgerlich für mich ist, dass ich das Joybook sehr selten benutzt und sehr gut gepflegt habe. Woher die Flecke (s. Fotos in Anhang und meine e-mail vom 25.August) kommen ist für mich unerklärlich (die Flecke sind auf allen Seiten zu sehen). 

Ich bin der Meinung, dass die 718,99 Euro, die ich vor knapp drei Jahren bezahlt habe nicht mit dieser Qualität bei der seltenen Nutzung im Preis-/Leistungsverhältnis zu einander stehen.

Das Joybook war nie unter dem Regen. Draußen immer in einer wasserfesten Tasche. Letztes Jahr stand der Laptop immer in meinem Zimmer bei der normalen Luftfeuchtigkeit.

Ich bin ratlos und enttäuscht.
"
"

e-mail vom 26.08.2008 an mich:
Sehr geehrte ...,

nach Überprüfung und Abwägung des Sachverhaltes müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass wir eine Nachbesserung im Rahmen der Kulanz ablehnen müssen.

Das Rechnungsdatum Ihres Joybooks R22E ist auf den 07.09.2005 datiert. Daher ist die 24-monatige Garantie bereits seit über 11 Monaten abgelaufen.

Wir bitten folgendes zu berücksichtigen:

Der Gesetzgeber sieht lediglich eine 24-monatige Gewährleistung für Mängel vor. Diese gilt aber ausschließlich für Mängel, die bereits bei Kauf (Übergabe) vorhanden sind. Tritt später ein Mangel auf, so liegt die Beweislast, dass dieser bereits bei Übergabe vorhanden war, beim Kunden.

Wir als Hersteller geben darüber hinaus eine freiwillige Garantie, dass das Gerät während der gesamten Garantiezeit frei von Material- und Verarbeitungsmängeln ist. Diese Garantie gilt ungeachtet dessen, ob der Mangel bereits bei Kauf vorhanden war oder später eingetreten ist. Dies ist eine deutlich umfangreichere Leistung, als Sie der Gesetzgeber vorsieht. Wir sind hierzu nicht verpflichtet und geben diese Garantie, wie gesagt, freiwillig.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nach Ablauf der Garantie nur einen sehr engen Spielraum haben um Kulanzentscheidungen zu treffen. Jeder Fall wird individuell geprüft und beurteilt. In Ihrem Fall ist die Entscheidung über den Kulanzantrag leider negativ ausgefallen. Wir bitten hierfür um Verständnis.

Abhängig von Typ und Zustand des Gerätes kann eine kostenpflichtige Reparatur durchaus wirtschaftlich sinnvoll sein.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Internet Support Team
...
"

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