News:

Willkommen im Notebookcheck.com Forum! Hier können sie über alle unsere Artikel und allgemein über Notebook relevante Dinge disuktieren. Viel Spass!

Main Menu

Apple iPhone 14: Design steht, Foxconn startet Test-Produktion

Started by Redaktion, February 21, 2022, 14:30:44

Previous topic - Next topic

Redaktion

Der größte Apple-Zulieferer Foxconn hat mit der Testproduktion des iPhone 14 Pro begonnen. Offenbar steht das Design für das Pro-Modell des Apple iPhone 14. Laut einem Branchenbericht der Taiwan Economic Times werden bereits erste Testmuster des iPhone 14 Pro von Apple hergestellt, die zur Evaluierung der iPhone-14-Produktion dienen.

https://www.notebookcheck.com/Apple-iPhone-14-Design-steht-Foxconn-startet-Test-Produktion.602186.0.html

RobertJasiek

Fast kein Kamerabuckel? So gut ist Apple nicht mehr.

Ein Miniloch? So einen auffallenden Fortschritt weg von der Meganotch gibt es von Apple nicht.

Kein Quasizwang zum Akzeptieren der iCloud-Bedingungen (sonst kein Update über WLAN und täglich mindestens zweimal iCloud-Popups)? Apple will nicht freundlich zu auf Privatsphäre großen Wert legenden Kunden sein.

Preis? Natürlich um den Faktor 3 zu teuer.

Dwayne72

Jaja, entwickle du erstmal solch eine Kamera, die in ein so schmales Gehäuse passt.
Und wenn du schon dabei bist, kannst du ja n paar Lösungen präsentieren, mit der die Gesichtserkennungstechnik unter dem Display verschwinden kann. Die Notch ist u.A. auch ein Erkennungsmerkmal des iPhones, daher wird Apple auch die punktförmige Frontkamera nicht so umsetzen, wie auf dem Renderbild.
Welche iCloud-Popups? Ich bekomme die irgendwie nicht. Wenn du deine Privatsphäre bei Android besser geschützt hältst, dann ist das Problem ja gelöst. Wo siehst du deine Privatsphäre denn in Gefahr? Und inwiefern löst Android dies anders?

Rafael Bilgam

Ich finde das Design naja es ist nicht schlecht allerdings finde ich das beim iPhone 13 besser aber OK ist Geschmackssache was ich gut finde ist wie es auf dem Bild aussieht endlich USB C das wird auch Zeit den lightning ist schon lange veraltet

RobertJasiek

Quote from: Dwayne72 on February 21, 2022, 17:41:32
entwickle du erstmal solch eine Kamera, die in ein so schmales Gehäuse passt.

Z.B. das iPhone SE (2016) hatte eine flache Gehäuserückseite, weil damals Ergonomie höher wertgeschätzt wurde als beste Fotoqualität. Diesen Aspekt fand ich gut und finde ihn auch bei meinem iPad Mini 4 gut. Heute werden mMn zu viele Smartphones als Kameraphones entwickelt, sozusagen als Ersatz für Spiegelreflexkameras (wenn man der PR glaubt).

QuoteLösungen präsentieren, mit der die Gesichtserkennungstechnik unter dem Display verschwinden kann.

Auch hier scheiden sich unsere Geister: ich will erst gar keine Gesichtserkennungstechnik haben und brauche sogar keine Selfiekamera. Selbst mit will ich viel lieber Rand, an dem man das Smartphone gut halten kann und der das Gehäuse stabiler macht.

QuoteDie Notch ist u.A. auch ein Erkennungsmerkmal des iPhones,

Notch, Bucht, Loch oder Motorkamera sind schlechte Lösungen für ein Problem, das überhaupt nur existiert, wenn man falsche Prioritäten setzt inform der Kombination von zu schmaler Rand, überhaput Selfiekamera, überhaupt Gesichtserkennung.

Quote
Welche iCloud-Popups? Ich bekomme die irgendwie nicht.

Bekommst du sie nicht, weil du schon mindestens einmal den iCloud-Bedingungen zugestimmt hast? Ich habe sie immer abgelehnt, also bekomme ich seit Mitte Dezember 2021 (erster Zeitpunkt unabhängig von iPadOS-Updates) die Nerv-Popups und muss nun per Kabel updaten.

Quote
Wenn du deine Privatsphäre bei Android besser geschützt hältst, dann ist das Problem ja gelöst.

Blödsinn. Vom Regen in die Traufe. Der Vergleich kann nur sein mit a) kein Smartphone (wie ich aktuell) oder b) ein Linux-Smartphone (ist mir aktuell viel zu teuer, kostet €1000 oder so, wenn es nicht vom Angucken auseinander fallen soll).

QuoteWo siehst du deine Privatsphäre denn in Gefahr?

iCloud: Apples Zugriff, Apples Weitergabe an beliebige Dritte in aller Welt (so steht es implizit in den iCloud-Bedingungen, offenbar weil Apple sonst zugeben müsste, auch die US-Geheimdienste zu meinen), eben diese, US-Exekutive, Polizei (nachdem Apple auf Vorrat und eigenem Gutdünken Daten bereitstellt), Daten meiner Kunden auf Nicht-EU-Servern (bußgeldbewehrt nach deutschem Datenschutzrecht, vergleiche auch die EuGH-Urteile zu Safe Harbor und Privacy Shield).

Max K.

Nur verkaufen sich IPhones gut, müssen also irgendwie gut ankommen. Und ich glaube, dass du der einzige bist, der keine Selfie Kamera bzw. Gesichtserkennung haben möchte. Und deine Daten: Die hat doch eh jeder, wenn du dich bei ner App oder Webseite registrierst.

RobertJasiek

Quote from: Max K. on February 22, 2022, 00:45:56
Nur verkaufen sich IPhones gut, müssen also irgendwie gut ankommen.

Sicher, aber nur deswegen kauft nicht jeder welche und wirft seine Anforderungen über den Haufen.

Quote
Und ich glaube, dass du der einzige bist, der keine Selfie Kamera bzw. Gesichtserkennung haben möchte.

Falsch. Es gibt durchaus einige Endverbraucher, die Entscheidungen aus gleichen oder ähnlichen Gründen wie ich treffen, wie sich in Diskussionen an diversen Orten im Laufe der letzten 25 Jahren gezeigt hat. Selfiekamera ist offenbar Mainstream, aber heißt das nun 50% oder 90%? Gesichtserkennung dürften deutlich weniger sein; dazu wären mal objektiv erhobene Umfragen interessant.

QuoteUnd deine Daten: Die hat doch eh jeder, wenn du dich bei ner App oder Webseite registrierst.

Willst du es nicht verstehen? Es gibt einen Unterschied zwischen a) Zugriff auf alle Dateien und potentieller Verteilung an jeden in der Welt und b) nur denjenigen Daten, die eine bestimmte App / Webseite erfassen kann oder darf. Z.B. darf eine x-beliebige Webseite, bei der man sich angemeldet hat, nicht auf alle lokalen und alle iCloud-Dateien zugreifen.

Selbst nur die Anmeldedaten, die man einer bestimmten App oder Webseite gibt, dürfen von deren Betreiber nicht ohne Zustimmung an Dritte weitergegeben werden.

Um es nochmals zu sagen: nur Anmeldedaten sind etwas völlig Anderes als die Gesamtheit aller lokalen und aller Cloud-Dateien.

Oliver230964

Ich verstehe nicht worum es Dir eigentlich geht. Du möchtest keine Selfie Kamera und eine Gesichtserkennung ist auch unerwünscht. Warum? Angst vor Spionage oder erstellen eines Konsumentenprofils? Hast Du Angst über deine Daten die Kontrolle zu verlieren und möchtest darüber bestimmen, wer sich die Daten anschauen, auswerten etc. darf. Tja, dann hast Du ein massives Problem und nicht nur im Hinblick auf ein Smart Phone. Ich denke dies ganze Gerede über die Nutzung oder Ausnutzung von persönlichen Daten ist nur so etwas wie die Verbreitung einer persönlichen Meinung im Netz. Wer tatsächlich beweisen kann, dass seine Daten missbraucht wurden, möge es auch öffentlich beweisen und nicht einfach eine Behauptung ins Netz stellen. Und wer glaubt eine Software zur Gesichtserkennung wird nur bei einem Smart Phone genutzt, dem sei empfohlen einmal nach London oder aktuell wahrscheinlich besser einen Trip nach China/Shanghai zu unternehmen.   

RobertJasiek

@Oliver230964, es geht mir um mehrere Dinge: Kamerabuckel, Notch, Vorhandensein einer Frontkamera, Randbreite, Nutzungsbedingungen, Preis usw.

Warum ich keine Frontkamera will: Ich brauche keine. Ohne Kamera ist das Frontdesign schöner. Ohne Kamera entsteht erst gar kein Designkonflikt zwischen Randbreite und Kamerapositionierung. Eine Kamera ist eine potenzielle Gefahr für Privatsphäre und i(Pad)OS erlaubt auch keine grundlegenden Schutzmechanismen durch den Nutzer (wie etwa eine Deaktivierung der Kamera im BIOS).

Warum ich keine Gesichtserkennung will: Ich brauche keine. Ich will mich nicht ständig vom Gerät überwacht fühlen. Gesichtserkennung kann missbraucht werden und wurde missbraucht - ich will keine Login-Technologie, bei der man durch Missbrauch Zugang zu meinem Gerät erhält. Gleiches gilt für Fingerabdrücke als einziges Zugangsmittel (oder als leicht missbrauchbare Zweitfaktorauthentifizierung beim Banking).

Angst vor Spionage: Ja, habe ich. Zurecht. Z.B. die NSA verwendet ungefähr so viel Rechenpower auf Spionage wie die Gesamtheit aller weltweiten Einzelcomputer. Nicht nur vor Spionage, sondern auch vor falschen Anschuldigungen aufgrund anlassloser Überwachung und infolge polizeilicher Ermittlungen. Zurecht, so etwas kommt tatsächlich vor.

Angst vor Erstellen eines (Konsumenten)profils: es hängt vom Einzelfall ab, welchem Unternehmen ich inwieweit vertraue. Und ja, Missbrauch von Endverbraucherprofilen ist bekannt, zB höhere Dritthändlerpreise für Applegerätenutzer.

Angst über meine Daten die Kontrolle zu verlieren: 1) Ich weiß, welche Daten ich selbst preisgebe und gegeben habe. 2) Ich weiß fast nie, welche Daten Unternehmen über mich erhoben haben und woher sie stammen, aber Angst habe ich deswegen nicht - eher Bewusstsein um meine verletzten Rechte. 3) Sollte ich Opfer von Impersonalisierung werden, wären die Folgen extrem gravierend. Davor habe ich in der Tat Angst, auch weil ich über den Missbrauch meiner Daten dann fast gar keine Kontrolle hätte.

Darüber bestimmen, wer sich meine Daten anschauen, auswerten etc. darf: Absolut! Das ist Teil meiner Menschen-, Grund- und normalen Rechte. Sie gelten für jeden Menschen (oder jeden eines Staats oder Staatenbunds) und sind (China: sollten sein) einer der paar wichtigsten Errungenschaften der individuellen Menschen gegenüber staatlicher Macht.

"Dann hast Du ein massives Problem": Es geht nicht nur um mich, sondern es geht ganz besonders auch um die Wahrung aller Rechte aller Menschen.

"Nicht nur im Hinblick auf ein Smart Phone": Klar. Deswegen sorge ich bei allen meinen informationstechnischen Systemen für gute Sicherheit bzw. hole mir solche offensichtlich ohne Sicherheit gar nicht erst (iB Wanzen aka Homeassistenten).

"Nur persönliche Meinung": Immer schön den anderen Diskussionsteilnehmer als singulären Einzelfall abtun;) S.o.: es geht auch ganz besonders um die Rechte aller Menschen.

"Wer tatsächlich beweisen kann, dass seine Daten missbraucht wurden, möge es auch öffentlich beweisen und nicht einfach eine Behauptung ins Netz stellen.": Nein, es herrscht keine Beweislastumkehr iB bei der Geltung von Strafrecht. Dazu in einer extra Antwort mehr. Datenmissbrauch ist verboten, Punkt.

Missbrauch von Gesichtserkennung bei Smartphone / in London / in China: Missbrauch A wird nicht dadurch gerechtfertigt oder legal, dass es (ggf. viel schlimmeren) Missbrauch B und C gibt. Allgemeiner: Gesetzesverstöße oder Kriminelles werden nicht dadurch straffrei, dass auch Dritte sie begehen.


RobertJasiek

Konkreter zum Thema iCloud-Nutzungsbedingungen:

Nutzungsbestimmungen von i(Pad)OS 15.2.1

Den AGBs von i(Pad)OS 15.2.1 kann man zustimmen, denn sie sehen i.W. keine Verletzung von Privatsphäre oder Datenschutz durch Apple vor. Bei den Nutzungsbestimmungen der iCloud unter i(Pad)OS 15.2.1 ist dies jedoch konträr, wie folgende Zitate daraus verdeutlichen:


"II.

[...]

M. Backup

iCloud-Backup erstellt regelmäßig automatische Datensicherungen (Backups) für iOS-Geräte, wenn die Bildschirmsperre des Geräts aktiv ist, das Gerät an das Stromnetz angeschlossen und über ein WLAN-Netzwerk mit dem Internet verbunden ist. [...]

V.

A. Inhalt

,,Inhalt" steht für Informationen aller Art, die durch die Nutzung des Dienstes generiert oder angetroffen werden können, darunter Datendateien, Gerätemerkmale, geschriebener Text, Software, Musik, Grafiken, Fotos, Bilder, Audioinhalte, Videos, Nachrichten und andere ähnliche Materialien. [...]

C. Entfernen von Inhalten

[...] Apple behält sich jedoch das Recht vor, jederzeit zu prüfen, ob Inhalte angemessen sind und mit dieser Vereinbarung übereinstimmen [...]

E. Zugriff auf Account und Inhalte

[...] Du erklärst dich damit einverstanden, dass Apple, ohne dir gegenüber zu haften, auf [...] deine Inhalte zugreifen, diese nutzen, aufbewahren [...] und/oder sonstige Dritten weitergeben darf, wenn Apple der Meinung ist, dass dies vernünftigerweise erforderlich oder angemessen ist [...] Gemäß der Datenschutzrichtlinie von Apple behält sich Apple jedoch das Recht vor, jederzeit zu prüfen, ob Inhalte angemessen sind und mit dieser Vereinbarung übereinstimmen, und Apple ist berechtigt, Inhalte jederzeit ohne vorherige Ankündigung nach eigenem Ermessen herauszufiltern, zu verschieben, abzulehnen, zu modifizieren und/oder zu entfernen, wenn diese Inhalte diese Vereinbarung verletzen [...]"


Die iCloud-Nutzungsbestimmungen machen das Erstellen von iCloud-Backups nicht davon abhängig, ob der Nutzer dies in i(Pad)OS aktiviert hat, sondern erlauben sie in II.M auch andernfalls.

Abschnitt V Paragrafen A, C, E sehen neben ein paar rechtskonformen, im Zitat weggelassenen Fällen v.A. rechtswidrig vor, dass Apple Inhalte, Informationen aller Art, Datendateien, geschriebenen Text, Musik, Grafiken, Fotos, Bilder, Audioinhalte, Videos, Nachrichten und andere ähnliche Materialien prüfen, nutzen, aufbewahren, an sonstige Dritte weitergeben, filtern, verschieben, modifizieren oder löschen darf. Zur Einordnung über deutsche Grundrechte (informationelle Selbstbestimmung, Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme) sowie deutsche und EU-Datenschutzgesetze / -verordnungen hinaus zitiere ich Folgendes, das in jedem Einzelfall relevant wird, immer wenn Apple von den zitierten iCloud-Nutzungsbestimmungen Gebrauch machen sollte:


Deutsches Strafgesetzbuch

"§ 202a Ausspähen von Daten

(1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. [...]

§ 202b Abfangen von Daten

Wer unbefugt sich oder einem anderen unter Anwendung von technischen Mitteln nicht für ihn bestimmte Daten [...] aus einer nichtöffentlichen Datenübermittlung oder aus der elektromagnetischen Abstrahlung einer Datenverarbeitungsanlage verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft [...]

§ 202c Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten

(1) Wer eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbereitet, indem er
   1.    Passwörter oder sonstige Sicherungscodes, die den Zugang zu Daten [...] ermöglichen, oder
   2.    Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist,

herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. [...]

§ 202d Datenhehlerei

(1) Wer Daten [...], die nicht allgemein zugänglich sind und die ein anderer durch eine rechtswidrige Tat erlangt hat, sich oder einem anderen verschafft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, um sich oder einen Dritten zu bereichern oder einen anderen zu schädigen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. [...]"

Quick Reply

Warning: this topic has not been posted in for at least 120 days.
Unless you're sure you want to reply, please consider starting a new topic.

Name:
Email:
Verification:
Please leave this box empty:

Shortcuts: ALT+S post or ALT+P preview