Ja Herr Oberlehrer, aber ihnen ist schon klar dass man im allgemeinen Sprachgebrauch "die Beamten" stellvertretend für den Apparat der die Arbeit macht nennt. Das "wollen" bezieht sich hier doch klar auf das Ziel der Untersuchung, nicht auf das persönliche Seelenleben des Sachbearbeiters. "Ziel der Prüfung durch die Beamten ist es, festzustellen..." oder "Die Ermittler beabsichtigen zu klären...". Wenn die Polizei am Tatort ist, wird auch geschrieben und berichtet: Die Beamten wollen den Tathergang rekonstruieren. Da beschwert sich auch keiner, dass eigentlich der Staatsanwalt das Verfahren leitet.