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Wie man iCloud ablehnt

Started by RobertJasiek, January 25, 2022, 20:03:48

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RobertJasiek

Bilderscannen

Mitte 2021 plante Apple unter dem Vorwand des Kinderschutzes die Einführung des Scannens u.A. von Bildern in i(Pad)OS 15 möglicherweise zuerst in den USA, im Zusammenhang mit iCloud, unter Verwendung von Ressourcen der Nutzerendgeräte und Meldung vermuteter Straftaten an die Polizei. Nach weltweitem Shitstorm ruderte Apple zurück und führte erst mit i(Pad)OS 15.2 angeblich bisher nur in den USA per Opt-in in der Familienfreigabe angeblich rein gerätelokales Bilderscannen ein.

Apple wollte Ende 2021 über das weitere Vorgehen entscheiden. Es fehlt nun im Januar 2022 allerdings immer noch ein klares Statement von Apple, ob oder inwieweit die ursprünglichen Pläne verfolgt oder eingestellt würden.

Im Telefonsupport erklärte mir im Januar 2022 ein Apple-Supervisor (ein Vorgesetzter einer normalen, themabezogen kenntnisfreien Telefonsupportmitarbeiterin, der sich als die höchste Instanz ausgab, mit der ich sprechen könnte), vorbehaltlich polizeilicher Ermittlungen seien immer alle Nutzerdaten (gerätelokal, transportiert, beim Support, in der Reparatur oder in der Cloud) zu 100% privat und auch vor dem Zugriff von Apple-Mitarbeitern geschützt.

Nun glaube ich allerdings nicht allein der Aussage eines Apple-Mitarbeiters oder den PR-Infos vom Typ "Privatheit ist ein fundamentales Menschenrecht" auf Apples Supportwebseiten.


Nutzungsbestimmungen von i(Pad)OS 15.2.1

Ich habe mich daher auch mit AGBs, Nutzungs- und Lizenzbestimmungen auseinandergesetzt. Normalerweise nickt man so etwas einfach ab, weil man sich in seinem Leben sonst mit nichts Anderem mehr beschäftigt. Angesichsts der Gefahr, dass Apple in i(Pad)OS 15 Malware integriert, sind die Zeiten hinsichtlich Apple aber vorbei. Im habe mich mit dem Kleingedruckten zumindest wo relevant auseinandergesetzt.

Den AGBs von i(Pad)OS 15.2.1 kann man zustimmen, denn sie sehen i.W. keine Verletzung von Privatsphäre oder Datenschutz durch Apple vor. Bei den Nutzungsbestimmungen der iCloud unter i(Pad)OS 15.2.1 ist dies jedoch konträr, wie folgende Zitate daraus verdeutlichen:


"II.

[...]

M. Backup

iCloud-Backup erstellt regelmäßig automatische Datensicherungen (Backups) für iOS-Geräte, wenn die Bildschirmsperre des Geräts aktiv ist, das Gerät an das Stromnetz angeschlossen und über ein WLAN-Netzwerk mit dem Internet verbunden ist. [...]

V.

A. Inhalt

,,Inhalt" steht für Informationen aller Art, die durch die Nutzung des Dienstes generiert oder angetroffen werden können, darunter Datendateien, Gerätemerkmale, geschriebener Text, Software, Musik, Grafiken, Fotos, Bilder, Audioinhalte, Videos, Nachrichten und andere ähnliche Materialien. [...]

C. Entfernen von Inhalten

[...] Apple behält sich jedoch das Recht vor, jederzeit zu prüfen, ob Inhalte angemessen sind und mit dieser Vereinbarung übereinstimmen [...]

E. Zugriff auf Account und Inhalte

[...] Du erklärst dich damit einverstanden, dass Apple, ohne dir gegenüber zu haften, auf [...] deine Inhalte zugreifen, diese nutzen, aufbewahren [...] und/oder sonstige Dritten weitergeben darf, wenn Apple der Meinung ist, dass dies vernünftigerweise erforderlich oder angemessen ist [...] Gemäß der Datenschutzrichtlinie von Apple behält sich Apple jedoch das Recht vor, jederzeit zu prüfen, ob Inhalte angemessen sind und mit dieser Vereinbarung übereinstimmen, und Apple ist berechtigt, Inhalte jederzeit ohne vorherige Ankündigung nach eigenem Ermessen herauszufiltern, zu verschieben, abzulehnen, zu modifizieren und/oder zu entfernen, wenn diese Inhalte diese Vereinbarung verletzen [...]"


Die iCloud-Nutzungsbestimmungen machen das Erstellen von iCloud-Backups nicht davon abhängig, ob der Nutzer dies in i(Pad)OS aktiviert hat, sondern erlauben sie in II.M auch andernfalls.

Abschnitt V Paragrafen A, C, E sehen neben ein paar rechtskonformen, im Zitat weggelassenen Fällen v.A. rechtswidrig vor, dass Apple Inhalte, Informationen aller Art, Datendateien, geschriebenen Text, Musik, Grafiken, Fotos, Bilder, Audioinhalte, Videos, Nachrichten und andere ähnliche Materialien prüfen, nutzen, aufbewahren, an sonstige Dritte weitergeben, filtern, verschieben, modifizieren oder löschen darf. Zur Einordnung über deutsche Grundrechte (informationelle Selbstbestimmung, Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme) sowie deutsche und EU-Datenschutzgesetze / -verordnungen hinaus zitiere ich Folgendes, das in jedem Einzelfall relevant wird, immer wenn Apple von den zitierten iCloud-Nutzungsbestimmungen Gebrauch machen sollte:


Strafgesetzbuch

"§ 202a Ausspähen von Daten

(1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. [...]

§ 202b Abfangen von Daten

Wer unbefugt sich oder einem anderen unter Anwendung von technischen Mitteln nicht für ihn bestimmte Daten [...] aus einer nichtöffentlichen Datenübermittlung oder aus der elektromagnetischen Abstrahlung einer Datenverarbeitungsanlage verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft [...]

§ 202c Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten

(1) Wer eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbereitet, indem er
   1.    Passwörter oder sonstige Sicherungscodes, die den Zugang zu Daten [...] ermöglichen, oder
   2.    Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist,

herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. [...]

§ 202d Datenhehlerei

(1) Wer Daten [...], die nicht allgemein zugänglich sind und die ein anderer durch eine rechtswidrige Tat erlangt hat, sich oder einem anderen verschafft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, um sich oder einen Dritten zu bereichern oder einen anderen zu schädigen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. [...]"


Nutzung von i(Pad)OS 15

Ganz besonders auch aus vorgenannten Gründen nutze ich niemals die iCloud (weder auf Apples Servern noch auf Apples Ersatzservern anderer Techgiganten wie Google). Nach der Verzögerung eines Updates auf iPadOS 15 wegen des geplanten Bilderscannens stand ich anschließend vor dem Problem, wie ich von iPadOS 14.8 auf 15.2.1 updaten konnte, ohne dabei den iCloud-Nutzungsbestimmungen zuzustimmen. Beim  direkten Updateversuch in den iPadOS-Einstellungen bei Update Installieren & Laden bekommt man ein AGB-Fenster gezeigt, wo ich die AGB von i(Pad)OS 15.2.1 las und weitere Nutzungsbestimmungen hätte aufsuchen können, aber auf Akzeptieren klickte. Es erscheint ein Popup mit dem Text "Ich stimme den iOS-, iCloud- und Apple Media Services-Bestimmungen zu.".Wenn man hier nochmals auf Akzeptieren klickt, nimmt man also auch die iCloud-Nutzungsbestimmungen 15.2.1 an. Ich wählte Ablehnen, welches suggestiv einen dünneren Font hatte.

Ein erneuter Anruf beim Telefonsupport ergab, dass man beim Update auf i(Pad)OS 15.2.1 die iCloud-Nutzungsbestimmungen nur dann ablehnen könne, wenn man das Update durch Verbindung zu einem macOS- oder Windows-PC durchführe. Vielleicht bedeutet dies, dass Nutzer ohne PC oder mit z.B. Linux-PC nie auf i(Pad)OS 15 updaten können, wenn sie die iCloud-Nutzungsbestimmungen ablehnen wollen.

Auf meinem Windows-PC musste erst einmal iTunes aktualisiert werden gefolgt von meinen umfangreichen Zähmungen desselben. Das iPad  verband ich per USB-Kabel. Nach dem Starten des Updates braucht man v.A. viel Geduld, wenn sich scheinbar erst einmal gar nichts tut (außer im ProcessExlorer). Schlussendlich ist dann hoffentlich i(Pad)OS 15.2.1 auf dem iPad oder iPhone installiert.

Dort wird man dann subtilerweise zuerst gebeten, die iCloud-Nutzungsbestimmungen 15.2.1 zu akzeptieren (fett), sollte sie allerdings ablehnen (dünn). Erst zweitens werden einem die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgelegt, nämlich A. Apple iOS- und iPadOS-Softwarelizenzvertrag, B. Ergänzende Bestimmungen zu Apple Pay, C. Benachrichtigungen von Apple. Nach deren Akzeptieren kommt drittens das Popup "Nutzungsbedingungen / Ich bin mit den iOS-Nutzungsbedingungen einverstanden.", das man erneut Akzeptieren soll. Beachte, dass hier nicht die iCloud-Nutzungsbestimmungen inkludiert sind. Aber, keine Überraschung, viertens wird gefragt: "Neue iCloud-Nutzungsbedingungen / Zur Verwendung von iCloud auf diesem iPad musst du den neuen Nutzungsbedingungen für iCloud zustimmen." Apple-typisch gibt es kein "Nein" und schon gar kein "Nie", sondern nur ein "Später" oder "Akzeptieren. Also "Später".

Dann ist in den Apple-ID-Einstellungen iCloud ausgegraut. Halleluhjah? Nicht ganz, denn rote Anzahl-Meldungen bleiben zu Neue iCloud-Nutzungsbedingungen und ggf. Apple Pay Konfiguration abschließen. (Wer braucht Apple Pay und Kreditkartenkontodatenhinterlegung? Apple akzeptiert mittlerweise auch PayPal.)

Als ich noch bei iPadOS 14.8 war, nervte es seit Mitte Dezember 2021 täglich mehrmals damit, man möge doch endlich den iCloud-Nutzungsbedingungen zustimmen und / oder sein Apple-ID-Passwort eingeben. Obwohl ich Ersteres jedesmal ablehnte, wurden die iCloud-Einstellungen aktiv wie ein Untoter namens Game Center oder mittels neu installierter App, die ungefragt Löcher in die Alles-Aus-Riege bohrte.

Man muss diesem Terror unzähliger Überredungsversuche durch Apple zur iCloud widerstehen.

Wenn man ein neues i(Pad)OS-15-Gerät kauft und in Betrieb nimmt, wird man dabei laut Telefonsupport nicht genötigt, die iCloud-Bedingungen zu akzeptieren. Diese muss man ggf. erst akzeptieren, wenn man in den Einstellungen unter Apple-ID iCloud aktivieren will.

GlendaRuire

Na ja Foren musst du nicht unbedingt erwähnen, die findet man doch selber raus Es kommt eigentlich fast nur darauf an, was du anbietest.

Also Gulli ist kein Allheilmittel Außerdem werden dort bestimmte Sachen im Stundentakt verpetzt. Sachen, die monströs illegal sind, bleiben on. Programme wie CFos-Speed kickt Gulli selber, weil die von denen verklagt wurden. PDFs von der Praline sind Pornos und nicht erlaubt, damit fängst dir eine Verwarnung oder gleich nen Ban ein. Playboy - darin kommen ja keine nackte Frauen laut Gullimods vor, darf bleiben.

Verpetzt werden Sachen wie Anime-DVDs. Lad mal ne DVD-9 hoch und dann schau zu, wie sie nach paar Stunden wieder weg ist Oder lad seltene DVDs hoch. Mir ist es bereits mehrfach passiert, dass mein Angebot verpetzt wurde und nen halben Tag später n anderer sein angebot aufmachte. Der hatte nicht einmal die Dateien umbenannt >.<

Also wenn du Premiumpunkte brauchst, dann kannst du nur Pornos und Hentais anbieten Ich hatte 600 GB an DVDs oben und hatte erst nach 4  Monaten bei Gulli die 10.000 Punkte fertig.

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