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Vorsicht beim Kauf einer gebrauchten Nintendo Switch 2: Fehlercode macht Konsolen dauerhaft fast unbrauchbar

Started by Redaktion, June 23, 2025, 16:40:43

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Redaktion

Wer eine gebrauchte Nintendo Switch 2 kauft, könnte eine böse Überraschung erleben, denn es sind offenbar schon gebrauchte Konsolen im Umlauf, deren Online-Features durch Nintendo permanent gesperrt wurden. Auch das Zurücksetzen auf die Werkseinstellungen kann dieses Problem nicht beheben.

https://www.notebookcheck.com/Vorsicht-beim-Kauf-einer-gebrauchten-Nintendo-Switch-2-Fehlercode-macht-Konsolen-dauerhaft-fast-unbrauchbar.1042480.0.html

MiRa90

Einfach beim Händler als Gewährleistungsfall einreichen zur Mangelbehebung. Das Gerät erfüllt nicht mehr die versprochenen Produkteigenschaften.
Mal schauen wie lange Nintendo damit durchkommt.

Stahl1990

Ich kann mir nicht vorstellen das es legal ist was Nintendo macht. Durch die dauerhafte Sperre ist ein Wiederverkauf eigentlich ausgeschlossen und dadurch wird eine gute Konsole zu Elektronik Müll... Die Sperre sollte nur den Nutzer einschränken und nicht die Konsole.

Shadowz

@MiRa90
Unsinn...


§ 434 BGB – Sachmangel
Eine Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat.

Ein Online-Bann tritt aber nicht bei Übergabe auf, sondern nach rechtswidriger Nutzung durch den Käufer. Wenn der Nutzer durch eigenes Verhalten gegen Nintendos Nutzungsbedingungen verstößt, ist sogar die dauerhaft technische Einschränkungen rechtlich erlaubt. Einzig die komplette Funktion einzuschränken ist nicht möglich.

Selbst wenn man den Online-Bann als "Mangel" definieren würde, wäre der Anspruch ausgeschlossen, wenn der Käufer durch eigenes schuldhaftes Verhalten den Bann ausgelöst hat. Logisch...

Scheiße bauen und dann anderen den Schaden auferlegen zu wollen. Was für ein Huso willst du denn sein?

Außerdem kann das zivilrechtlich relevant sein.

1. Betrugsversuch beim Händler beim Versuch des Austausches.

2. Arglistige Täuschung bei verschweigen des problems bei Verkauf.

Shadowz

Quote from: Stahl1990 on June 24, 2025, 18:58:44Ich kann mir nicht vorstellen das es legal ist was Nintendo macht. Durch die dauerhafte Sperre ist ein Wiederverkauf eigentlich ausgeschlossen und dadurch wird eine gute Konsole zu Elektronik Müll... Die Sperre sollte nur den Nutzer einschränken und nicht die Konsole.

Doch, ist rechtlich erlaubt.

Der Zugang zu Online-Diensten (z. B. Nintendo eShop, Online-Multiplayer, Systemupdates, Cloud-Speicher) ist kein Bestandteil des Eigentums der Hardware, sondern ein vertraglich gewährter Service.

Dieser Service unterliegt den AGB und kann bei Verstoß entzogen werden.

Die EU-Richtlinie 2019/770 zum digitalen Inhalt sieht klar vor, dass online Dienste nur im Rahmen der Lizenzbedingungen nutzbar sind und deren Entzug bei Vertragsverstößen möglich ist.

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