- E-Pedelecs gibt es gar nicht, gemeint sind wahrscheinlich S-Pedelecs
- Im rechtlichen Sinne ist das Gefährt schlicht und ergreifend ein Kraftfahrzeug ohne Betriebserlaubnis, was btw. auch dann der Fall wäre, wenn es die Leistungsdaten und sonstigen Parameter eines S-Pedelecs (oder eines E-Bikes bis 45 km/h) hätte.
Die irreführende Überschrift wurde imho zurecht kritisiert: Mit dem Begriff "Elektro-FAHRRAD" wird die Tür zur Interpretation als Pedelec überhaupt erst aufgemacht, welche umgangssprachlich ebenfalls als E-Bikes bezeichnet werden, obwohl sie rechtlich betrachtet dem Fahrrad gleichgestellt sind. Die Ausflucht auf die rechtliche Bedeutung würde also selbst dann nicht greifen, wenn man es hätte vermeiden können, den ursprünglich schon etwas übers Ziel hinaus geschossenen Vorwurf des mangelnden Sachverstands auch noch eindrucksvoll zu bestätigen...