Wer gerne online zockt und dabei per Sprach-Chat mit Fremden spricht, der wird in der Hitze des Gefechts früher oder später auf Schimpfwörter, Hasstiraden, Rassismus oder anzügliche Anspielungen stoßen. Intel will dieses Problem nun mit einer künstlichen Intelligenz namens Bleep in Angriff nehmen.
https://www.notebookcheck.com/Intels-kuenstliche-Intelligenz-kann-Rassismus-Schimpfwoerter-und-mehr-aus-Sprach-Chats-filtern.531318.0.html
Schöne neue Welt! Wer entscheidet eigentlich welche Begriffe "ungut" oder "doppelplusgut" sind?
1) Text - Person A sagte "[Rassistisches]" - Text.
2) Text - Person B sagt Person A sagte "[Rassistisches]" - Text das Gesagte erörternd.
3) Text - Zitat Person A sagte "[Rassistisches]" - Text.
4) Satiretext - [Rassistisches] - Text die Satire zur Pointe bringend.
KI ist extrem viel zu schlecht, um allgemein zu unterscheiden, ob etwas rassistisch ist oder ob erlaubt über rassistische Äußerungen geredet wird. Im Zweifel braucht die KI zudem den vollständigen Kontext einschließlich dessen nicht-sprachlichem Teil.
uuuund wieder einen Schritt weiter in Richtung eingeschränkter Meinung, Überwachung und Kontrolle. Die Einsatzmöglichkeiten solcher KIs sind sicher vielfältig und ebenso gefährlich. Fast so wie deutsche Großstädte.
Robert ist da nicht ganz auf dem Laufenden, im aktuellen Diskurs ist es egal ob man sich rassistisch äußert oder rassistische Äußerungen zitiert oder diese kritisch analysiert.
Amerikanische No-No-Wörter sind, völlig kontextunabhängig, einfach nicht zu benutzen. Denn welchen Wert hat Tugend schon, wenn man sie nicht automatisieren kann?
Und dem Kulturimperialismus sei "Dank", wird es auch in wenigen Jahren in Deutschland so sein.
Solange man keine Straftat (üble Nachrede, Beleidigung, Volksverhetzung, Mordaufruf usw.) begeht, schützt in Deutschland das Bundesverfassungsgericht die freie Meinungsäußerung. EuGh und EGMR urteilen ähnlich. Mundtotmachen auf sozialen Medien wird hier also nicht funktionieren.
Quote from: RobertJasiek on April 08, 2021, 14:14:57
Solange man keine Straftat (üble Nachrede, Beleidigung, Volksverhetzung, Mordaufruf usw.) begeht, schützt in Deutschland das Bundesverfassungsgericht die freie Meinungsäußerung. EuGh und EGMR urteilen ähnlich. Mundtotmachen auf sozialen Medien wird hier also nicht funktionieren.
Äh ja, dann bin ich ja erleichtert zu hören dass die KI direkt auch den Staatsanwalt ersetzt und bei jedem Wort die Erfüllung möglicher Straftatbestände überprüft. Top