Die Landesmedienanstalten nehmen inzwischen auch deutsche Streamer mit nur wenigen hundert Zuschauern ins Visier, die unter Umständen eine Rundfunklizenz benötigen könnten.
https://www.notebookcheck.com/Medienrecht-Landesmedienanstalten-haben-kleinere-Streamer-im-Visier.264112.0.html