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Hersteller => Generelle Kaufberatung => Topic started by: matthew26603 on March 05, 2007, 17:54:57

Title: Wandlung eines kaufvertrages!
Post by: matthew26603 on March 05, 2007, 17:54:57
Hallo ich wollte euch eben schnell fragen...nach wievielen reparaturen hat mein ein recht auf wandlung auf ein kaufvertrag!!!

Also vom händler habe ich gehört 3mal!!

Aber direkt bei hp habe ich von einem mitarbeiter gehört 2mal!!!!!!


was davon stimmt jetzt?^^ wäre nett wenn ihr mir helfen könntet!
Title: Re: Wandlung eines kaufvertrages!
Post by: JuraGott on March 05, 2007, 18:31:02
Nach § 440 II BGB kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn nach dem 2. Nachbesserungsversuch der Verkäufer den bzw. die Mängen nicht beseitigen konnte.

Such bei google unter §440 BGB
Title: Re: Wandlung eines kaufvertrages!
Post by: matthew26603 on March 06, 2007, 16:35:53
danke dann muss ich mal den händel anmachen >:(
Title: Re: Wandlung eines kaufvertrages!
Post by: Borstie on March 06, 2007, 18:15:22
2x ist Richtig. Aber Recht haben und Recht bekommen ist ein Unterschied. Das merke ich gerade auch. Ich wollte mein Notebook innerhalb der 14 Tage gemäß Fernabsatz zurück geben. Leider weigerte sich der Händler. Da ich nicht Rechtsschutzversichert bin, läuft das ganze über die Verbraucherzentrale. Erstmal muss der Händler gar nichts machen, erst wenn ich vors Amtsgericht gehe (das würde mich ca. 800,- Vorschuss kosten) muss er reagieren.

Gruß Sven
Title: Re: Wandlung eines kaufvertrages!
Post by: matthew26603 on March 06, 2007, 18:57:29
jaaa die haben mir ihn 2mal schon repariert..und der fehler ist immer nochnicht behoben!!! >:(
Title: Re: Wandlung eines kaufvertrages!
Post by: Luigi on March 07, 2007, 01:17:38
Mein Desktop-TFT ist kaputt ... man schickt mir ein Ersatzgerät ... auch kaputt :)
So geht es manchmal ...

Zweimal stimmt.
Title: Re: Wandlung eines kaufvertrages!
Post by: Pit-69 on March 08, 2007, 10:48:55
Wandlung heißt das aber nicht bzw. den Begriff gibt es nicht mehr!  ;)