Möglichkeit 1: Es gibt vor Turnierbeginn veröffentlichte Turnierregeln, welche das Jubeln verbieten. Dann ist die Entscheidung richtig.
Möglichkeit 2: Es gibt keine vor Turnierbeginn veröffentlichte Turnierregeln, welche das Jubeln verbieten. Dann ist die Entscheidung so außerordentlich grundfalsch, dass niemand mehr an einem Turnier des Veranstalters teilnehmen sollte und der Veranstalter auf Auszahlung des Preisgelds verklagt werden sollte.