Hallo,
dieses Vorgehen erfüllt den Straftatbestand des gewerbsmäßigen Betrugs. Daher wäre die sinnvollste Konsequenz eine Strafanzeige, damit dieser konsequente und andauernde Rechtsbruch eine gebührende Würdigung findet. Die Tatsache, dass Verfeinerungen und Verbesserungen des Tarnverhaltens und der Entdeckungsprävention bis in das Jahr 2017 nachgewiesen werden können, ist handfester Beweis für den Vorsatz bei diesem systematischen Betrug. Nun stellt sich nur die Frage, wo hat das Unternehmen seine Wurzeln, damit im richtigen Land die Strafverfolgung initiiert werden kann. In jedem Fall sollte man eine Strafverfügung anstreben, damit bereits erzielte Gewinne ermittelt oder geschätzt werden können, um diese auf dem Rechtsweg dem Unternehmen zu entziehen. Bleibt dieser Schritt aus, könnte man schlussfolgern, dass sich kriminelles Handeln offenbar doch lohnt.
Freundliche Grüße
Willi