Man darf hier ja auch mal die Frage stellen, wozu Google eine Kameraposition oberhalb von zwei Metern überhaupt braucht. Weniger als 1% der Menschen erreichen diese Körperhöhe, und die Augen sitzen nochmal mindestens eine Handbreit unter dem Scheitel. Wenn man also einen Sichtschutz von mindestens zwei Metern Höhe um sein Grundstück herum installiert hat, kann man mit Fug und Recht davon ausgehen, dass alles dahinter Privatsphäre ist, wenn es nicht gerade von bereits vorhandenen Erhöhungen einsehbar ist. Das Urteil ist in der Sache also absolut richtig, in der Entschädigungssumme hingegen noch deutlich zu mild, besonders für einen Weltkonzern wie Alphabet und in Anbetracht der erfolgten Würdeverletzung.
P.S. Auch ein Sichtschutz von nicht ganz zwei Metern verhindert die freistehende Einsicht ins Grundstück für 99% der Weltbevölkerung und sollte für Google Indiz genug sein, dass alles dahinter nicht auf StreetView gehört. Zumal eine Kamera in zwei oder mehr Metern Entfernung auf der Straße bedeutend höher angebracht werden muss, um vom dahinter liegenden Grundstück überhaupt einen signifikanten einsehen zu können.
verstehe nicht das sowas im lokalen Fernsehen dann gezeigt werden muss. was zur Hölle?!
was als nächstes? wenn ich Sex im Garten mit meiner Freundin habe und son Google Auto filmt das bin ich dann Pornostar?
@Lord Voldemort als ob du sex und überhaupt eine freundin hättest lol
Quote from: Ben Dover on July 29, 2025, 14:06:30@Lord Voldemort als ob du sex und überhaupt eine freundin hättest lol
pscht bend lieber over und genieß es. ;)