Ein neues Zweirad mit extrem hoher, elektrischer Leistung sucht auch in Deutschland nach Kunden - wobei sich diese vorher sehr genau über die Fallstricke in Bezug auf die Rechtslage informieren müssen.https://www.notebookcheck.com/X21-Max-Dieses-Zweirad-ist-auch-ein-Elektrofahrrad-aber-kein-E-Bike.998297.0.html
Im rechtlichen Sinne ist es tatsächlich ein E-Bike. Nur halt kein Pedelec.
Von einer Technik Webseite erwarte ich schon ein wenig mehr Sachverstand in fachfremden Themen, wenn ihr sie denn unbedingt journalistisch Aufbereiten müsst.
Quote from: Sachverständiger on April 13, 2025, 14:41:07Im rechtlichen Sinne ist es tatsächlich ein E-Bike. Nur halt kein Pedelec.
Von einer Technik Webseite erwarte ich schon ein wenig mehr Sachverstand in fachfremden Themen, wenn ihr sie denn unbedingt journalistisch Aufbereiten müsst.
Hallo,
einfach auf den hinterlegten Link klicken, dann wird klar, in welchem Kontext dies gemeint ist. Auch ansonsten ist die Aussage einfach falsch, weil selbst bei einem E-Pedelec bei maximal 45 km/h Schluss ist und ein rein elektrischer Modus (Ausnahme Schiebehilfe) ein Zweirad mindestens sofort in die Mofa-Kategorie befördert, hier sogar noch darüber hinaus.
Beste Grüße,
Silvio
- E-Pedelecs gibt es gar nicht, gemeint sind wahrscheinlich S-Pedelecs
- Im rechtlichen Sinne ist das Gefährt schlicht und ergreifend ein Kraftfahrzeug ohne Betriebserlaubnis, was btw. auch dann der Fall wäre, wenn es die Leistungsdaten und sonstigen Parameter eines S-Pedelecs (oder eines E-Bikes bis 45 km/h) hätte.
Die irreführende Überschrift wurde imho zurecht kritisiert: Mit dem Begriff "Elektro-FAHRRAD" wird die Tür zur Interpretation als Pedelec überhaupt erst aufgemacht, welche umgangssprachlich ebenfalls als E-Bikes bezeichnet werden, obwohl sie rechtlich betrachtet dem Fahrrad gleichgestellt sind. Die Ausflucht auf die rechtliche Bedeutung würde also selbst dann nicht greifen, wenn man es hätte vermeiden können, den ursprünglich schon etwas übers Ziel hinaus geschossenen Vorwurf des mangelnden Sachverstands auch noch eindrucksvoll zu bestätigen...
Quote from: 1i773r411y on April 19, 2025, 14:52:07- Im rechtlichen Sinne ist das Gefährt schlicht und ergreifend ein Kraftfahrzeug ohne Betriebserlaubnis, was btw. auch dann der Fall wäre, wenn es die Leistungsdaten und sonstigen Parameter eines S-Pedelecs (oder eines E-Bikes bis 45 km/h) hätte.
Die irreführende Überschrift wurde imho zurecht kritisiert: Mit dem Begriff "Elektro-FAHRRAD" wird die Tür zur Interpretation als Pedelec überhaupt erst aufgemacht, welche umgangssprachlich ebenfalls als E-Bikes bezeichnet werden
Hallo,
auf die rechtliche Situation wird im Artikel eingegangen.
Ne, die Intention ist natürlich eine andere: Man darf nicht vergessen, dass es sich ja eben wirklich auch um ein Fahrrad handelt, also mit Pedalen, Kette und Schaltung.