Der Begriff ,,Spielzeugdrohne" in der Überschrift ist irreführend. Um als Spielzeug zu gelten, müsste die Drohne für unter 14-jährige geeignet sein. Laut Beschreibung ist das aber nicht der Fall, sondern erst ab 16. Das hat z.B. Konsequenzen für die Registrierungspflicht.
Es gibt auch Spielzeug für 16 Jährige und das steht auch so im Text.
@Wanne
Das wird so aber nicht ausgelegt. Und ob da als Nachweis des Spielzeugs dieser Artikel ausreicht - ich glaube nicht.
Für mich Erbsenzählerei, ist eben Spielzeug und eben ab 16. So what?
Der hier vorgestellte Quadkopter hat eine Kamera und muss daher beim Luftfahrtbundesamt registriert werden.
Für diese Registrierung ist der Nachweis einer Haftpflicht Versicherung, welche Drohnen mit abdeckt, erforderlich.
Außerdem muss die Identifikations-Nummer, die man nach der Registrierung vom LBA bekommt, gut sichtbar am Quadkopter angebracht werden.
Richtig. Als Spielzeug entfiele die Registrierungs- und Kennzeichnungspflicht. Bei dieser hier aber nicht.
Und wenn man in Deutschland schon ein Knöllchen bekommt, wenn die Parkscheibe in der falschen Richtung beschriftet ist, sollte man sich besser daran halten. 😉