Quote. Damit ist der Vinghen Ti 1 zumindest in Deutschland im öffentlichen Straßenverkehr aufgrund der eigenständigen Beschleunigung nicht wie ein E-Bike zulassungsfrei einsetzbar. Zudem wird die für E-Scooter relevante 20 km/h-Grenze überschritten.
Natürlich gibt es keine relevante 20km/h Grenze bei E-Scootern. Sie dürfen auch schneller, müssen dann nur ein Kontrollschild haben.
Der Qualitäts-Journalismus im juristischen Bereich, ist einfach großartig hier
Juristisch gibt es keine E-Scooter, sondern Elektrokleinstfahrzeuge, Sie Qualitätsjurist!
"Wie verhält es sich mit Elektrokleinstfahrzeugen, die schneller als 20km/h fahren können?
Die Zulassung solcher Fahrzeuge zum öffentlichen Straßenverkehr ist derzeit nicht vorgesehen."
Quelle: Bundesministerium für Digitales und Verkehr; bmvi.de
Wie immer gilt, wenn man keine Ahnung hat, bitte einfach mal die .... halten!