News:

Willkommen im Notebookcheck.com Forum! Hier können sie über alle unsere Artikel und allgemein über Notebook relevante Dinge disuktieren. Viel Spass!

Main Menu

Post reply

The message has the following error or errors that must be corrected before continuing:
Warning: this topic has not been posted in for at least 120 days.
Unless you're sure you want to reply, please consider starting a new topic.
Other options
Verification:
Please leave this box empty:

Shortcuts: ALT+S post or ALT+P preview

Topic summary

Posted by Benjamin Hampe
 - July 22, 2019, 14:16:35
"Davon muss man ausgehen, wenn man was kostenfrei bekommt, daß es nicht Geschenk ist." - Wen interessierts?

Ein zweites Netz verbraucht auch doppelt so viel Strom. Bekomme ich die Stromkosten etwas erstattet? Wohl nicht, wenn das zweite Netzwerk schon heimlich etabliert wird.

Ich hätte die Idioten auf illegalen Stromverbrauch verklagt und hätte Recht bekommen, keine Ahnung was das hier soll. Die Richter sind doch zum scheissen zu doof.
Posted by San
 - February 03, 2018, 22:54:09
Quote from: Redaktion on February 02, 2018, 20:24:29
...dass Unitymedia berechtigt ist, auf dem Kunden zur Verfügung gestellten Routern ein zweites, drahtloses Netzwerk aufzuspannen,...
Davon muss man ausgehen, wenn man was kostenfrei bekommt, daß es nicht Geschenk ist. Ob da eine App, welche nichts kostet oder noch was. Das ist schon längst die Schlacht verloren, daß du was kaufst, eine Betriebssystem zum Beispiel, aber der Hersteller tut trotz dem unabstellbar weiter, was er will.
Posted by Redaktion
 - February 02, 2018, 20:24:29
Einer aktuellen Gerichtsentscheidung war die Nutzung von Kundenroutern zum Ausbau eines flächendeckenden WLAN-Netzes durch Unitymedia legal - auch ohne Zustimmung des Kunden.

https://www.notebookcheck.com/Urteil-Unitymedia-darf-Kundenrouter-ungefragt-zu-Hotspots-machen.281372.0.html