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Posted by BGH
 - August 31, 2011, 21:48:43
Nen BGH Urteil.

Problem: Garantie und Gewährleistung sind zu unterscheiden.
1. ist halt freiwillig und kann gemäß Bedingungen eingeschränkt werden

Also öffnen und reinschauen warum der Lüfter schnarrt (um ein ähnliches Szenario einer Desktopgrafikkarte ging es bei dem Urteil auch) ist kein Problem.

MfG
Posted by snork
 - August 31, 2011, 21:00:02
Quote from: Tomres on August 31, 2011, 14:45:41
in der eu ist es erlaubt das notebook/pc zu öffnen. falls aber beim öffnen schäden verursacht werden, dann verfällt auch die garantie.

Gibt's da eine seriöse Quelle für ?
Posted by Tomres
 - August 31, 2011, 14:45:41
in der eu ist es erlaubt das notebook/pc zu öffnen. falls aber beim öffnen schäden verursacht werden, dann verfällt auch die garantie.
Posted by XMG Community
 - August 29, 2011, 10:57:34
Hallo!

Wenn dabei keine Schäden verursacht werden, stellt dies kein Problem dar.
Posted by georgees
 - August 26, 2011, 12:00:33
Hallo,

verfällt die Garantie auf das a501 wenn man die HDD durch eine SSD ersetzt und den RAM erweitert in Eigenregie?

MfG