Ich kenne indisches Recht nicht, aber in Deutschland wird unterschieden zwischen dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit (unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte Anderer) und der Straftat der üblen Nachrede (worunter durchaus auch Schmutzkampagnen beruhend auf vorsätzlich falschen Behauptungen fallen könnten).
Es wird spekuliert, dass es sich bei der Marke, die in Indien über 300 Influencer und Accounts wegen negativer Bewertungen verklagt, um Motorola handelt. Auf X reagieren Nutzer mit Memes, Kritik und Diskussionen auf diesen äußerst ungewöhnlichen Schritt im Smartphone-Markt.