Quote from: Stahl1990 on June 24, 2025, 18:58:44Ich kann mir nicht vorstellen das es legal ist was Nintendo macht. Durch die dauerhafte Sperre ist ein Wiederverkauf eigentlich ausgeschlossen und dadurch wird eine gute Konsole zu Elektronik Müll... Die Sperre sollte nur den Nutzer einschränken und nicht die Konsole.
Doch, ist rechtlich erlaubt.
Der Zugang zu Online-Diensten (z. B. Nintendo eShop, Online-Multiplayer, Systemupdates, Cloud-Speicher) ist kein Bestandteil des Eigentums der Hardware, sondern ein vertraglich gewährter Service.
Dieser Service unterliegt den AGB und kann bei Verstoß entzogen werden.
Die EU-Richtlinie 2019/770 zum digitalen Inhalt sieht klar vor, dass online Dienste nur im Rahmen der Lizenzbedingungen nutzbar sind und deren Entzug bei Vertragsverstößen möglich ist.