Quote from: 1i773r411y on April 19, 2025, 14:52:07- Im rechtlichen Sinne ist das Gefährt schlicht und ergreifend ein Kraftfahrzeug ohne Betriebserlaubnis, was btw. auch dann der Fall wäre, wenn es die Leistungsdaten und sonstigen Parameter eines S-Pedelecs (oder eines E-Bikes bis 45 km/h) hätte.
Die irreführende Überschrift wurde imho zurecht kritisiert: Mit dem Begriff "Elektro-FAHRRAD" wird die Tür zur Interpretation als Pedelec überhaupt erst aufgemacht, welche umgangssprachlich ebenfalls als E-Bikes bezeichnet werden
Hallo,
auf die rechtliche Situation wird im Artikel eingegangen.
Ne, die Intention ist natürlich eine andere: Man darf nicht vergessen, dass es sich ja eben wirklich auch um ein Fahrrad handelt, also mit Pedalen, Kette und Schaltung.