Eine Entwertung der DSGV schafft allerdings keine Menschen- und Grundrechte ab, darunter die deutschen bundesverfassungsgerichtlich festgestellten Grundrechte auf a) informationelle Selbstbestimmung und b) Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme. Vermutlich wird entsprechender KI-Missbrauch (nicht ausdrücklich genehmigte private Daten in KI) sowohl vom EuGH 2. Instanz als auch per ultra vires vom Bundesverfassungsgericht kassiert, wobei allerdings spannend ist, ob der EuGH Deutschland dies zugesteht.
CDU/CSU und SPD haben die Wahlergebnisse offenbar immer noch nicht verstanden. Die Union ist schon mehrfach mit versuchten Grundrechtsverletzungen vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert.
In einem geleakten Dokument soll Ratspräsidentschaftsinhaber Irland den anderen Mitgliedsstaaten vorschlagen, dass die Profitinteressen von OpenAI, Anthropic, Google, Meta oder SpaceX Vorrang gegenüber dem Grundrecht auf Datenschutz haben sollen. Sie sollen laut Vorschlag in Zukunft uneingeschränkt Daten für ihre Modelle sammeln und verwenden dürfen.