Google empfiehlt Administratoren, die Mailadresse eines ausgeschiedenen Mitarbeiters einem aktiven Kollegen als Alias zuzuordnen. Microsoft rät zu Weiterleitung oder geteiltem Postfach. Die Landesdatenschutzbeauftragte Sachsen-Anhalt hält genau das für unzulässig. Wer die Adresse liest, kann private Konten zurücksetzen.