Seit heute gilt Artikel 50 der KI-Verordnung. Wer beruflich oder mit Einnahmen Deepfakes oder KI-Texte veröffentlicht, muss das sichtbar kennzeichnen, auf YouTube genauso wie im eigenen Blog. Die Übergangsfrist bis Dezember hilft dabei nicht, sie gilt nur für Anbieter wie OpenAI und Google. Beschwerden sammelt seit dem 29. Juli die Bundesnetzagentur.