Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Urteil im Sinne des Suchmaschinenanbieters Google entschieden. So sei das Unternehmen nicht verpflichtet, vor der Anzeige von Suchergebnissen sicherzustellen, dass auf den entsprechende Seite keine Persönlichkeitsverletzungen begangen werden.
https://www.notebookcheck.com/Urteil-Google-muss-Inhalte-vor-Listung-in-Suche-nicht-pruefen.286850.0.html