Quote from: Daniel Schmidt on November 20, 2023, 15:32:57Aber wir sind natürlich für konstruktive Verbesserungsvorschläge, wie diese Liste weiterentwickelt werden kann, jeder Zeit offen.
Wenn deutliche Hinweise auf das Missachten eigener Regeln nicht als konstruktiv erkannt werden, wüsste ich gerne eure Definition.
Womit wir beim Thema wären, und ich beginne mit einem Vergleich:
Nehmen wir an, die verfassungswidrige Vorratsdatenspeicherung wäre aktiv und im Einsatz.
Jetzt behauptet ihr, die VDS würde im Einklang mit der Verfassung genutzt und es hätte sich im Vergleich zu vorher in Sachen Datenschutz praktisch nichts geändert. Wenn man euch fragen würde, wie ihr darauf kommt, wäre eure Antwort: "Es ist nun mal schwer bis unmöglich, die VDS wieder abzuschaffen."
Jeder würde sofort den logischen Fehler erkennen: Nur weil ein Verfassungsbruch nicht mehr rückgängig zu machen ist, wird dieser nicht plötzlich verfassungskonform.
Und bei eurer Liste das gleiche.
Seid konsequent, was die Regeln angeht.
Ihr könnt nicht auf der einen Seite 5.5" als vor kurzer Vergangenheit normalgroß bezeichnen und im nächsten Atemzug die neue Standardgröße als kompakt definieren. Da widersprechen sich Gegenwart und nahe Vergangenheit.
Ihr könnt nicht eine Längskante von 155 mm als Maximum bezeichnen und diese dann aufgrund einer Klappfunktion wieder ignorieren.
Ja, man kann argumentieren, dass Klapphandys eine geringere Grundfläche besitzen. Allerdings ging es euch um die Displaygröße und kein Klapphandy wird im geschlossenen Zustand verwendet.
Hier könnte man eine eigene Liste erstellen.
Statt der Displaygröße, die Dicke im zusammengeklappten Zustand vergleichen. Dafür ein nicht-klappbares Smartphone als Maßstab heranziehen. Stand heute eine Liste mit sieben Geräten: Samsung Fold und Flip, Motorola RAZR, Pixel Fold, Microsoft Duo, Huawei Mate X und Xs. Weitere kommen laut euren News bald auf den Markt.
Wenn es nur um die Displaydiagonale geht, wird es wohl schwer bis unmöglich, ein Hand voll Geräte zusammenzubekommen.Wobei wir zum nächsten logischen Problem kommen. Denn wenn ihr die neue Standardgröße von 6.1" (Längskante 155mm) als kompakt definiert, folgt daraus, dass die größeren Handys -wie das iPhone 15 Pro Max mit 159mm/6.7"- als "normalgroß" gelten.
Was völlig in Ordnung wäre. Es ist eure Definition. Könnt ihr kommunizieren.
Allerdings darf ein solches "normalgroßes" Telefon dann nicht mehr in Tests als für die "meisten zu groß" bezeichnet werden. Schließlich ist es normalgroß.
Conclusion:
Wenn man einen Vergleich aufstellt, müssen die Regeln stringent wie logisch sein und konsequent umgesetzt werden. Führen die konsequenten Regeln zu Absurditäten, muss entweder die Regel angepasst werden oder eine Aufsplittung im Vergleich erfolgen. Haben sich Begrifflichkeiten geändert, muss dies offen kommuniziert werden.
Sind bestimmte Aspekte hinfällig, müssen diese offen entfernt werden. Ändern sich Begebenheiten, muss darauf reagiert werden.