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Notebookcheck Artikel => News => Topic started by: Redaktion on November 25, 2018, 18:29:23

Title: Urheberrechtsreform der EU: Was hat es mit Artikel 11 und 13 auf sich?
Post by: Redaktion on November 25, 2018, 18:29:23
Im Streit um die aktuelle Reform des Urheberrechts innerhalb der EU beschießen sich Befürworter und Kritiker teilweise mit ziemlich scharfen Formulierungen und viel öffentlichen Drama. Doch worum geht es bei der Urheberrechtsreform der EU eigentlich genau und wo liegen die Probleme?

https://www.notebookcheck.com/Urheberrechtsreform-der-EU-Was-hat-es-mit-Artikel-11-und-13-auf-sich.361386.0.html
Title: Re: Urheberrechtsreform der EU: Was hat es mit Artikel 11 und 13 auf sich?
Post by: DennisMUC on November 25, 2018, 23:05:58
Kurze Frage: Hier wird immer nur über die Auswirkungen auf Youtube und ähnliche Seiten diskutiert. Was ist denn mit Plattformen wie ebay und Amazon, die auch als Diensteanbieter i.S.d. Richtline gelten können und dann dafür haften, wenn Nutzer, z.B. durch das Benutzen urheberrechtlich geschützter Bilder, Rechtsverletzungen begehen. Zudem müssen sich solche Plattformen dann Gedanken machen, ob an Produkten wie einer Kamera (man denke an eine Leica) oder an Fahrzeugen Urheberrechte bestehen.
Vielleicht kann der Autor oder der geneigte Nutzer hierzu mal etwas schreiben.
Title: Re: Urheberrechtsreform der EU: Was hat es mit Artikel 11 und 13 auf sich?
Post by: Cornelius Wolff on November 25, 2018, 23:59:48
Das mit eBay ist völlig berechtigter Punkt. Allerdings wollte ich den Artikel nicht all zu lang machen und habe mich deshalb mit Google/Youtube für Beispiele entschieden, welche die allermeisten Leser gut kennen und nutzen werden. Zusätzlich sind die Tochterfirmen von Alphabet auch die, die mit Abstand am meisten Stimmung gegen Artikel 11/13 machen. Ich werde aber mal schauen, ob ich deinen Punkt mit eBay irgendwie nachträglich unterbringen kann. Danke für deinen Kommentar.
Title: Re: Urheberrechtsreform der EU: Was hat es mit Artikel 11 und 13 auf sich?
Post by: DrakonX on November 26, 2018, 00:10:50
Ich sehe im Fall von E-bay überhaupt kein Problem, wenn jemand einen Gegenstand verkaufen will und dabei eine Urheberrechtsverletzung begeht, weil er den Gegenstand mit einem urheberrechtlich geschützten Foto bewirbt, blockt E-bay einfach das Angebot so lange, bis der Verkäufer/Anbieter den Verstoß beseitigt hat. Wäre doch völlig korrekt dieses Vorgehen, schließlich kann der Verkäufe selbst ein Foto machen.