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Notebookcheck Artikel => News => Topic started by: Redaktion on June 25, 2021, 19:35:07

Title: Von fremden Konten abgebucht: Betrüger missbrauchen Lidl Pay
Post by: Redaktion on June 25, 2021, 19:35:07
Der Einstieg in das Geschäft rund um das mobile Bezahlen mit dem Smartphone verläuft für den deutschen Discounter Lidl nicht ganz nach Plan. Verbrecher haben nun eine Sicherheitslücke entdeckt, die es ihnen erlaubt, an der Supermarktkasse mit dem Geld nichtsahnender Opfer zu bezahlen.

https://www.notebookcheck.com/Von-fremden-Konten-abgebucht-Betrueger-missbrauchen-Lidl-Pay.547501.0.html
Title: Re: Von fremden Konten abgebucht: Betrüger missbrauchen Lidl Pay
Post by: Korrekturleser on June 28, 2021, 12:27:02
WICHTIG: Mindestens wöchentlich die eigenen Bankkonten prüfen und zweifelhafte Lastschriften zurückbuchen lassen, solange dies möglich ist!

"Dies betrifft angeblich sogar Personen, die selbst nie bei Lidl einkaufen, geschweige denn in der Lidl Plus App registriert sind. Anders als bei anderen Diensten, gibt es bei Lidl Pay anscheinend keine Sicherheitsabfrage zur Verifizierung der hinterlegten Kontodaten."
Title: Re: Von fremden Konten abgebucht: Betrüger missbrauchen Lidl Pay
Post by: Steffi 02 on October 01, 2021, 12:05:47
Von meinem Konto wurde durch Lidlpay abgebucht,habe aber weder die Lidl App noch mich bei Lidlpay registriert.  Hab die Lastschrift zurück geholt.  Muss ich Anzeige erstatten?
Title: Re: Von fremden Konten abgebucht: Betrüger missbrauchen Lidl Pay
Post by: RobertJasiek on October 01, 2021, 12:23:47
In einem ähnlichen Fall riet mir die Bürgerberatung der Polizei, Anzeige sei in so einem Fall optional. Zu bedenken ist, dass es ein Versehen oder versuchter Betrug sein kann der Bank, des Verkäufers oder - wahrscheinlich - eines Dritten. Ich hatte Fälle von Versehen (durch Nachfrage schnell geklärt), Betrugsversuch oder Versehen durch Dritte (Stornierung bei der Bank löste das Problem für mich) und Urkundenfälschung mittels Überweisungsformular (die Bank verhinderte es aufrgund maschinell erkannt offenkundig falscher Unterschrift und riet mir zur Anzeige, die ich dann auch erstattete, Ausgang offen).

Bei mutmaßlichem Versehen keine Anzeige. Bei klarem Betrug oder gar Wiederholung Anzeige erstatten ist mein Rat. Sollte die Bank Beihilfe zum Betrug leisten, auch sie verklagen, aber der Sachverhalt sollte offenkundig sein.