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Gutschrift für defektes ASUS Notebook zu gering

Started by tashunkeska, December 04, 2008, 15:15:29

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tashunkeska

Hallo,

ich habe ein Problem mit ASUS und hoffe mir kann jemand helfen. Ich habe ein Notebook gekauft, bei dem nach 2 Monaten die integrierte Webcam nicht mehr ging. Ich habe das Gerät über Garantie eingeschickt und bekomme einige Zeit später die Nachricht dass das Gerät vorerst nicht zu reparieren ist. Man bietet mir ein AUstauschgerät an, dass aber nicht die Komponenten hat, weswegen ich mich für den Kauf entschieden hatte. Nach mehrfachem Hin- und Her-Mailen bietet man mir eine 100%ige Gutschrift an, worauf ich eingehe. Dann geht das Problem los. Das Geld geht über den Zwischenhändler zurück an den Laden, bei dem ich das Gerät gekauft habe. Diese teilen mir mit dass das Geld da ist, allerdings nur 1100 anstatt den 1500 Euo.
Uff... mehrere Beschwerden bei ASUS werden ignoriert, ich werde abgespeist mit der Aussage, da könne man nichts machen, der Zwischenhändler sei schuld. ASUS überweist an den nur das Geld, dass es von ihm bekommen hat. Der Zwischenhändler leitet das so an den Händler, behält aber den Aufschlag, den er vorher vom Händler verlangt hat, ein. Dasselbe macht der Händler auch.#
Asus hat mir also 100%ige Gutschrift zugesichert, am Ende sind es 400 Euro zu wenig. Jetzt überlege ich, ASUS zu verklagen. Die weisen bisher alle Schuld von sich. Meiner Meinung nach hätten sie mir sagen müssen, dass nicht 100% des Rechnungspreises zurückkommen.

Was sagt Ihr?

Grüße

tashunkeska

TigerLeon


TigerLeon

ich vermute nähmlich, dass der Zwischenhändler schuld ist.
Der Zwischenhändler kauft von ASUS die Notebooks für 1100 ein und verkauft in seinem Geschäft für 1500, damit er überhaupt ein Gewinn hat.
Warum sollte ASUS dem Zwischenhädler mehr als 1100€ geben?
Hier sollte der Zwischenhändler die anderen 400€ bereitstellen, eigentlich. Jedoch, wie es üblich in Deutschlad ist, macht er das nicht.


Pit-69

ja das war typischer Weise ein Gewährleistungsfall. Dann mußt du dich nicht mit dem miesen Service von Asus rumschlagen sondern kannst in letzter Konsequenz vom Vertrag zurücktreten. Aber da Garantie eine freiwillige Leistung ist...! Lies dir mal in aller Ruhe deren Garantiebestimmugen durch dort müsste dann etwas dazu stehen. Auch komisch, dass die Garantie über den Händler geht.
Den geht die Garantie in derRegel nichts an. Ist nun halt eine sch... Situation.
[url=http://www.notebookcheck.com/Vergleich-mobiler-Grafikkarten.358.0.html]Grafikkartenvergleich[/url]
[url=http://www.notebookcheck.com/Vergleich-mobiler-Prozessoren.464.0.html]Prozessorenvergleich[/url]
[url=http://www.notebookcheck.com/laptop/content/view/456/63/]Notebooks aufrüsten[/url]

tashunkeska

Hallo,danke für die Rückmeldungen. Gewährleistungsansprüche habe ich gegenüber dem Händler, oder? Aber nur wenn das Gerät bei Übergabe schon defekt war, oder? Es ging aber erst nach 2 Monaten kaputt. Also dann doch Garantieansprüche bei ASUS direkt stellen?


Pit-69

http://de.wikipedia.org/wiki/Garantie

http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung

In den 1. 6 Monaten fährt man mit der Gewährleistung meist deutlich besser.

Nachträglich auf eine Abwicklung über Gewährleistung zu bestehen ist mindestens umstritten!
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Schiff

Hallo,

hier ist die Rechtslage eindeutig. Du hast Anspruch auf den vollen Kaufpreis. Der Zwischenhändler muss dir die Summe von 1500€ Gutschreiben bzw. anrechnen. Was er mit Asus abrechnet, ist für dich als Endkunde ohne Bedeutung.
Sollte der Zwischenhändler sich nich darauf eingehen, verlange eine komplette Barauszahlung und suche einen neuen Händler. Du hast eine Recht auf Gleichwertige Ware sollte diese nicht zu Verfügung stehen muss Bargeld ausgezahlt werden und zwar der volle Betrag.
Man könnte sich auch in diesem Beispiel an die Verbraucherzentralen wenden.
Gruß
Schiff

Käfermicha

Rechtsberatung darf ich Dir hier im Forum nicht geben. Jedenfalls aber kannst Du Lieferung einer mangelfreien Sache, sprich eines neuen, gleichwertigen NBs verlangen, und der Hersteller darf i.d.R. diese Nachlieferung nicht verweigern.

Nach einem neuen Urteil des BGH darf im Falle der Nacherfüllung KEIN Nutzungsersatz vom Kunden für die bisherige Nutzung verlangt werden. Auf deutsch: Im Falle einer nachlieferung darf der Hersteller die bisherige Nutzung nicht anrechnen...

Beim Rücktritt vom KV ist das ggf. anders, aber wie gesagt, eine genaue Prüfung des Falles kann (genauer gesagt darf) hier nur ein Rechtsanwalt vornehmen... Und da fehlen mir jetzt noch 23 Monate bis zum 2. Examen ;)

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