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14 Tage Rückgaberecht ! Was ist in der Zeit erlaubt....?

Started by schnejo, December 09, 2006, 21:01:18

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schnejo

hallo,

wenn ich mir ein notebook im internet bestelle habe ich doch ein 14 tage rückgaberecht !?
darf ich in der Zeit das notebook ganz normal benutzen, d.h. software installieren usw. oder wo ist da die grenze damit man es im zweifelsfall wieder zurückgeben kann ???

danke für die hilfe
grüße jörg

Klaus Hinum

ich glaube du musst es wieder in den auslieferungszustand zurückversetzen.
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dani

die frage hatte ich mir auch schon gestellt. hab ein notebook bei comtech gekauft. leider hatte das notebook nen montagefehler, den ich aber erst bemerkt hab, als das notebook schon an war... des hat sich dann ganz von selbst eingerichtet (Treiber installiert und so...)
na gut, das notebook hab ich dann zurückgeschickt (hab davor angerufen) und jetzt meinen die, ich müsste da was zahlen, weil ich das notebook "benutzt" habe... seh ich aber nicht ein!

Luigi

gutes Thema!


Ich erinnere mich schon in einigen AGBs gelesen zu haben, dass bei entsprechender Benutzung auch ein dementsprechender "Ausgleich" bezahlt werden muss. Das ist im ersten Moment auch nachvollziehbar. Welche Kosten einem dann im ersten Moment "vorgeschlagen" werden hängt wohl von den Gebrauchsspuren und der Seriosität des Händlers ab.
Die Seriosität des Händlers ist aber meistens das Problem. Vor allem wenn man bei jeglicher Rückmeldung die Kunden als Problemfall abstempelt und aufgibt, im nächsten Schritt dann mit Dreistigkeit jeden Reklamationsversuch abwehrt.

Einige NBs, z.B. mein Benq, haben eine Recueinstallation, so dass man nicht einmal die Softwarepakete öffnen müsste. Bei einigen Herstellern brennt man die Software selbst auf CD, also sollte man auch dort die CD Rescue benutzen können. Soll heißen: wenn man eine Wiederherstellungsinstallation zur Verfügung hat, kann man schon ein bischen "rumspielen". Sollte man jedoch mitgelieferte Software nachweisbar öffnen müssen, rate ich dazu, sich mit Veränderungen zurückzuhalten oder sich eventuell sogar mit dem Händler abzusprechen.

zum Fall von Dani:
Also eigentlich soll man sich alles immer von außen ansehen(!) bevor man es in Betrieb nimmt. Wobei ich die Sache mit "Treiber installiert" nicht ganz verstanden habe, bitte etwas detaillierter. Wenn Du das Gerät nur einmal angeschaltet hast ohne etwas daran zu machen, fällt das unter Ansehen, was man im normalen Ladengeschäft auch tun könnte. Aber wie gesagt, ich kann nicht ganz nachvollziehen was da passiert ist. Wenn zum BEISPIEL von außen ein eindeutiger Misstand zu erkennen ist, Du es aber nicht mitbekommen hast, das Gerät von allen Folien usw befreit hast und mit irgendeiner Autoinstallation gestartet hättest .... könnte der Händler davon ausgehen, dass Du das Ding in Betrieb genommen und dann hast hinfallen lassen.
Man müsste also mehr Details wissen!

Klaus Hinum

hier ist ein interessanter link zum thema
http://www.frag-einen-anwalt.de/R%C3%BCckgaberecht-bei-Onlinekauf-eines-Quads?__f254.html
man muss also einen wertverlust zahlen (theoretisch) - was ja auch einleuchtet.
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dani

ich hab das gerät nachtürlich schon von außen betrachtet, aber des is mir nicht gleich aufgefallen... (siehe auch hier: http://www.notebookcheck.com/forum/index.php/topic,3451.0.html)

ich habe das notebook angeschalten, und dann hat es sich von alleine eingerichtet. hat etwa 15 min gedauert, bis sich die ganzen treiber automatisch installiert hatten. dann musste ich noch einen benutzernamen festlegen. mehr habe ich nicht gemacht!

Luigi

AGB des genannten Versenders:
"WIDERRUFSFOLGEN
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt."

Was mich jetzt interessieren würde:, wie sie "benutzt" begründet haben und wieviel Du zahlen sollst.




dani

ja, hab das ja auch gelesen... auf jeden fall haben die mir geschrieben, dass sie mir das geld zurück überweisen werden!!!
ich mein, die hätten ja nix dafür verlangen können, dass ich des angeschalten hab. und das mit dem montagefehler war ja auch nicht meine schuld!

Bin jetzt schwer am überlegen, ob ich mir nochmal das gleich notetebook (acer aspire 5102) holen soll, nachdem ich jetzt schon schlechte erfahrungen gemacht hab...

Shao Liu (Free)

ich hab mit acer auch nur schlechte erfahrungen gemacht...
sowohl vom produkt, als auch von deren service bzw support...

dani

also, hab das komplette geld zurücküberwiesen bekommen.
hab mir jetzt das nx6325 (http://www.notebooksbilliger.de/product_info.php/hp_nx6325_ey350ea?refcampaign_id=45c48cce2e2d7fbdea1afc51c7c6ad26)geholt. super teil !!!

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