Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass der Bundesnachrichtendienst weiterhin direkt am Internet-Knotenpunkt DE-CIX tätig sein darf. Somit darf der Geheimdienst auch in Zukunft Datenströme direkt belauschen.
https://www.notebookcheck.com/BND-darf-weiter-Internetknoten-anzapfen.306254.0.html
Wieso? Darf nicht vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt werden? Die Frage ist aber leider, ob der Betreiber der richtige Kläger ist oder ob nicht jeder einzelne Bürger seine Grundrechte einklagen muss. Ich fürchte, da wird auch noch nichts endgültig geklärt.