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Test Dell Inspiron 15-7537 Notebook

Started by Redaktion, October 30, 2013, 21:42:45

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Ronny86

Quote from: hoffmann_96 on June 14, 2014, 11:54:58
Ich habe gefragt ob eine Rückerstattung möglich ist und Dell hat dies ohne Beanstandungen bejaht. Ich werde das NB also zurückgeben und mir ein anderes kaufen, habe mittlerweile ein gutes, zwar leider auch etwas teureres gefunden, aber was solls.

rechtlich gesehen habe ich vollen Anspruch auf die Rückerstattung da Dell ja sogar schon mehr als 2 mal nachgebessert hat und ich mich im Rahmen der Gewährleistung befinde.

Glückwunsch, meiner ist bereits auch auf dem Weg zurück. Welches Notebook hast denn jetzt auserwählt?

hoffmann_96

Jep, Danke :D

Dieses hier, da ich ohnehin öfter mal spiele und Asus ein sehr guts Kühlsystem haben soll:
http://www.asus.com/de/Notebooks_Ultrabooks/G550JK/
und sieht auch so ganz schick aus.

Was haltet ihr davon?

Ronny86

Quote from: hoffmann_96 on June 15, 2014, 09:59:41
Jep, Danke :D

Dieses hier, da ich ohnehin öfter mal spiele und Asus ein sehr guts Kühlsystem haben soll:
http://www.asus.com/de/Notebooks_Ultrabooks/G550JK/
und sieht auch so ganz schick aus.

Was haltet ihr davon?

Ich persönlich finds recht schick... 1.399 € scheint auch ein guter Kurs. Wäre allerdings interessant zu wissen, ob die besondere Kühlung auch für eine besondere Lautstärke bei wenig Last sorgt.

hoffmann_96

Ja also ich würde es hier kaufen: http://www.notebooksbilliger.de/asus+gl550jk+cn390h/incrpc/lastseen

hoffmann_96

 :o :(
Dell will mir nur den reinen Preis ohne Mehrwertsteuer zurückerstatten.. :/
das sind fast 100€weniger...

ist das rechtens?
Habe doch Anspruch auf die Rückerstattung des vollen Kaufpreises oder nicht?

Wie war das bei dir, Ronny86, auch so!???

Fisomi

Wenn du dich nicht mit innerhalb der zweiwöchigen Widerrufsfrist befindest, hast du nach erfolgreichem Rücktritt Anspruch auf den Zeitwert des Notebooks, nicht auf den vollen Kaufpreis!

Der Zeitwert berechnet sich wie folgt: Man nehme die erwartete Lebensdauer des Gerät, ich glaube für Notebooks 3 Jahre (dafür gibt es Richtwerte die ich aber grade nicht zur Hand habe), und schreibt den Anschaffungspreis (netto, ohne MWST) linear über diesen Zeitraum ab. Du hast dann Anspruch auf den Preis, der ohne die bereits immaginär getätigten Abschreibungen aussteht.

Beispiel:
Kaufpreis brutto (incl. MWST, 19%): 999,00€
-> Kaufpreis netto (ohne MWST): 809,19€ [=999€*(1-0,19)]
erwartete Lebensdauer: 3 Jahre
-> Abschreibung pro Monat: ca. 22,48€ [809,19€/(12Monate*3Jahre)]
Anspruch auf Rückzahlung durch Rücktritt nach 3 Monaten
-> restliche erwartete Lebsdauer: 33 Monate [=(3Jahre*12Monate)-3Monate]
     => Restwert Notebook netto (ohne MWST): ca. 741,84€ [=16,86€*33Monate]
     => Restwert Notebook brutto (incl. MWST, 19%): ca. 882,79€ [=741,84€*(1+0,19)]

Du bekommst also hier nach 3 Monaten noch ca. 88% des Kaufpreises erstattet.

Achtung: Kratzer oder sonstige vom Käufer zu verschuldene Mängel tragen zusätzlich zum Wertverlust mit bei und müssen vor der Rechnung schätzungsweise vom Netto-Kaufpreis abgezogen werden! (Solche Mängel fallen also zu Lasten des Käufers, wenn sie von ihm zu verschulden sind!)

Im konkreten Fall muss natürlich nicht mit Monaten sondern mit der Anzahl der Tage gerechnet werden. Dabei ist noch zu beachten, dass die Tage in denen das Notebook zur Reperatur war, nicht mit eingerechnet werden dürfen. (Diese fallen also zu Gunsten des Käufers!)

Bitte beachtet, dass dies nur eine Beispielrechnung ist. Ich erhebe keinen Anspruch auf Richtigkeit der getätigten Aussagen und Rechnungen. Wir sind hier im Forum nur Hobbyjuristen! Im Zweifel und/oder im Streitfall sollte IMMER eine Rechtshilfe hinzgezogen werden!
Bitte beachtet weiterhin, dass der Anspruch auf Rückzahlung des Zeitwerts nur nach erfolgreichem Rücktritt besteht! In der Regel ist dies nicht gegeben! Nuur in konkreten Ausnahmefällen, z.B. wenn der Mangel am Noteobok auch nach zweifacher Reperatur noch auftritt, kann von einem Anspruch auf Rücktritt ausgegangen werden. Auch hierzu sollte im Zweifel eine Rechtshilfe befragt werden!

Gerne können wir das Thema Rücktritt und Kaufpreiserstattung weiter diskutieren. Dazu solltest du dann am besten einen neuen Thread aufmachen.

hoffmann_96

Okay, verständlich, aber war mir nicht bewusst.
Laut BGB liegt ja ein Sachmangel vor. Hat der Verkäufer zweimal erfolglos nachgebessert hat der Käufer Anspruch auf Rücktritt. Im BGB steht aber nirgendwo etwas darüber, in welcher Höhe bzw. Form dann der Rücktritt stattfindet, oder uch habs noch nicht gefunden. Hatte letzens mdl. Prüfung in Recht (AbI ;D)
Bitte klär mich auf Fisomi!
Und danke schonmal!!

hoffmann_96

Dell hat hier denke einen Zeitwert errechnet, denn die 710,12€ wind genau der Wert der Bestellung ohne Mehrwertsteuer, deshalb bin ich irritiert.

Ronny86

Quote from: hoffmann_96 on June 19, 2014, 11:26:22
Dell hat hier denke einen Zeitwert errechnet, denn die 710,12€ wind genau der Wert der Bestellung ohne Mehrwertsteuer, deshalb bin ich irritiert.

Moin,

ich krieg den vollen Kaufpreis zurück. Ich hab Dell ein Schreiben per Einschranken geschickt und das Unternehmen zur Beseitigung des Mangels binnen 14 Tage aufgefordert, ansonsten trete ich vom Kauf zurück.

"Mangelbeseitigung gem. § 437 Nr.1 BGB
Sehr geehrter Damen und Herren,
hiermit setzte ich Ihnen eine Frist von 14 Tagen ab Zugang dieser Nachricht, zur Mangelbeseitigung gem. § 437 Nr.1 BGB. Sollte der genannte Mangel nicht innerhalb dieser Frist behoben werden, behalte ich mir einen Rücktritt gem. § 437 ivm § 323 BGB vor."

Meines Wissens ist das Gesetz innerhalb der ersten sechs Monate auf deiner Seite. Ich würde mich auch nicht mit weniger als dem vollen Kaufpreis abspeisen lassen, wenn Dell diesen Mangel nicht in den Griff bekommt.

Mathias D.

Kann es sein, dass du damals aufgrund des hohen Rabatts im Geschäftskundenshop bestellt hast? Dann wäre die Angabe des Nettopreises (ohne Mehrwetsteuer) ganz normal. Die Mehrwertsteuer wird auf Rechnung und Gutschrift in einer separaten Zeile extra hinzugerechnet.

Fisomi

Wenn weiterer Diskussionbedarf besteht, können wir ja vielleicht ein neues Thema aufmachen. Das Problem Rücktritt ist ja vielleicht auch für nicht-Dell-Nutzer interessant. Ein Moderator kann von mir aus auch gerne die Beiträge in ein entsprechendes neues Thema verschieben.

Quote from: Mathias D. on June 19, 2014, 16:38:19
Kann es sein, dass du damals aufgrund des hohen Rabatts im Geschäftskundenshop bestellt hast? Dann wäre die Angabe des Nettopreises (ohne Mehrwetsteuer) ganz normal. Die Mehrwertsteuer wird auf Rechnung und Gutschrift in einer separaten Zeile extra hinzugerechnet.
Das ist natürlich absolut korrekt! Meine Ausführungen bezogen sich entsprechend ausschließlich auf den privaten Verbrauchsgüterkauf.

Quote from: hoffmann_96 on June 19, 2014, 11:24:13
Okay, verständlich, aber war mir nicht bewusst.
Laut BGB liegt ja ein Sachmangel vor. Hat der Verkäufer zweimal erfolglos nachgebessert hat der Käufer Anspruch auf Rücktritt. Im BGB steht aber nirgendwo etwas darüber, in welcher Höhe bzw. Form dann der Rücktritt stattfindet, oder uch habs noch nicht gefunden. Hatte letzens mdl. Prüfung in Recht (AbI ;D)
Genau richtig, so ist der grobe Ablauf. Zusätzlich ist noch der Ausschluss des Rücktritt gemäß §323 BGB zu prüfen. Weiß ich aber natürlich nicht, wie tief ihr das behandelt. Grundsätzlich als Tipp zur Prüfung: Vorrang der Nacherfüllung beachten (wurde die Chance zur Nacherfüllung gegeben?) und Überprüfung der Rücktrittserklärung (Frist, Form?). Wir schweifen ab...

Quote from: Ronny86 on June 19, 2014, 14:25:58
Quote from: hoffmann_96 on June 19, 2014, 11:26:22
Dell hat hier denke einen Zeitwert errechnet, denn die 710,12€ wind genau der Wert der Bestellung ohne Mehrwertsteuer, deshalb bin ich irritiert.
"Mangelbeseitigung gem. § 437 Nr.1 BGB
Sehr geehrter Damen und Herren,
hiermit setzte ich Ihnen eine Frist von 14 Tagen ab Zugang dieser Nachricht, zur Mangelbeseitigung gem. § 437 Nr.1 BGB. Sollte der genannte Mangel nicht innerhalb dieser Frist behoben werden, behalte ich mir einen Rücktritt gem. § 437 ivm § 323 BGB vor."

Meines Wissens ist das Gesetz innerhalb der ersten sechs Monate auf deiner Seite. Ich würde mich auch nicht mit weniger als dem vollen Kaufpreis abspeisen lassen, wenn Dell diesen Mangel nicht in den Griff bekommt.
Grundsätzlich ist natürlich der Rücktritt vom Widerruf (innerhalb der ersten 14 Tage) zu unterscheiden. Ich weiß aber natürlich nicht deine genaue Situation, wir gehen also vom Rücktritt, nicht vom Widerruf aus.

Soweit ist deine Ausführung korrekt. Bei einem erfolgreichen Rücktritt sind dann allerdings die beiderseitigen Rechtsfolgen gemäß §346 BGB und §347 BGB zu beachten. Insbesondere §346 Abs. 3 BGB kommt hier zum Zug:

"Statt der Rückgewähr oder Herausgabe [der empfangenen Leistungen] hat der Schuldner Wertersatz zu leisten, soweit [...] der empfangene Gegenstand sich verschlechtert hat oder untergegangen ist; jedoch bleibt die durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme entstandene Verschlechterung außer Betracht."

Ob und inwiefern die bestimmungsgemäße Nutzung des Notebooks über die Ingebrauchnahme hinaus eine Verschlechterung darstellt kann bestritten werden. Ich meine dazu gab es mal ein Grundsatzurteil vom BGH, welches ich aber grade nicht zur Hand habe. Grundsätzlich hat der Hersteller jedoch die Möglichkeit, sich auf dieses Recht berufen.

Das heißt natürlich nicht, dass Dell sich in diesem konkreten Fall darauf beruft. Ein Entgegenkommen des Händlers kann sich ja auch positiv auf andere Kunden auswirken.  ;)
Man sollte jedoch dabei dann nicht vergessen, dass die Händler meiner Einschätzung nach durchaus das Recht haben, nur Wertersatz zu leisten, also nicht den vollen Kaufpreis zurückzuzahlen.

Ob in diesen Fällen jedoch Gerechtigkeit und Gerechtigkeitsgefühl übereinstimmen, darf bezweifelt werden. Da ich selbst diese Prozedur mit defektem Gerät, Rücktritt und Rückzahlung mitmachen durfte, kann ich jeglichen Frust und jede Unverständnis darüber, nicht den vollen Preis zurückzubekommen, mehr als verstehen...

Und nochmals abschließend, ich bin hier kein Jurist und erhebe keinen Anspruch auch Richtigkeit und Vollständigkeit der Aussagen!

hoffmann_96

Achso, mist.
Dann muss ich damit wohl leben.
Ein Freund meinte ich kann die restlichen ca. 135€ (den Betrag der Mehrwertsteuer) über die Steuererklärung wieder bekommen, ist da was dran?

Mathias D.

Quote from: hoffmann_96 on June 20, 2014, 08:02:13
Achso, mist.
Dann muss ich damit wohl leben.
Ein Freund meinte ich kann die restlichen ca. 135€ (den Betrag der Mehrwertsteuer) über die Steuererklärung wieder bekommen, ist da was dran?

Vielleicht noch einmal zum besseren Versändnis: Im Geschäftskundenbereich ist es allgemein üblich, mit Nettopreisen (d.h. OHNE Mehrwertsteuer) zu rechnen. Deswegen steht im Geschäftskundenshop von Dell beispielsweise an den Preisen auch immer "zzgl. MwSt.". Auf deiner Rechnung müsste das Notebook also auch mit einem Nettopreis von 710,12 EUR aufgeführt sein. Die MwSt. steht dann weiter unten in der Rechnung in einer Extrazeile. Schau mal nach.

Wenn Dell dir als "Geschäftskunden" nun mitteilt, dass dir 710,12 EUR erstattet werden, ist eigentlich klar, dass da die MwSt. noch dazu kommt.

Über deine Einkommensteuererklärung wirst du die MwSt. sicher nicht zurückbekommen. Aber wenn du unsicher bist, frage doch einfach mal bei Dell nach, wie das mit den 710,12 EUR und der Mehrwertsteuer gemeint war.

hoffmann_96

Danke!
Habe ich verstanden.
Dell hat sich nochmal gemeldet und gemeint dass das ein Irrtum war, kriege jetzt doch den vollen Kaufpreis  ::)
ZUM Glück!

MP7

Mich würde interessieren welchen treiber ich bei der Dell dw 1901 installieren soll. Ich habe mir die Wlan Karte geholt, in der Hoffnung die Probleme mit der jetzigen zu lösen, aber die Treiber die ich auf der Dell Seite gefunden habe wollen nicht. Bluetooth geht, aber wlan will nicht.

Liegt es vielleicht daran, dass ich windows 8.1 drauf hab?

Hier der Link zu dem Treiber den ich installiert habe:
http://www.dell.com/support/home/de/de/debsdt1/product-support/product/xps-15-l521x/drivers

Ich habe nur den dw1901 installiert


Ich bin dankbar um jede Hilfe.

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