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Laptopgehäuse geöffnet - keine Garantie mehr?

Started by Niko Theißing, February 18, 2006, 15:16:43

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Niko Theißing

Guten Tag zusammen!

Ich habe an meinem Acer-Laptop den Fehler festgestellt, dass von heute auf morgen die Leertaste nur noch bei sehr großem Druck reagierte, irgendetwas stimmte nicht mit der Kontaktfolie unter dem Keyboard.

Ich wollte versuchen den Fehler selbst zu beheben, kam aber nicht von unten an die Tastatur, ohne das Gehäuse aufzuschrauben. Ich habe also einige Schrauben gelöst, bis ich gemerkt habe, dass unter einem Garantiesiegel noch eine Schraube liegt, die ich hätte öffnen müssen. Also habe ich die Schrauben wieder fixiert, ohne das Gehäuse geöffnet zu haben.

Weil das Laptop noch kein halbes Jahr alt ist und noch lange Garantie hat, habe ich es daraufhin zur Reparatur gegeben. Nach zwei Wochen kam die Antwort von Acer, dass aufgrund einer mechnischen Manipulation an der Gehäuseunterseite die Garantie erloschen sei und ich die Kosten von 150€ selbst übernehmen solle.

Dass meine Idee trotz Garantie selbst am Laptop rumzufummeln Schwachsinn war, weiß ich mittlerweile.
Aber:
1. Mit dem Aufschrauben habe ich den Fehler nicht verursacht und hätte ihn dadurch auch nicht verursachen können.
2. Was, wenn ich nur Komponenten hätte austauschen wollen, etwa eine größere Festplatte einbauen? Das ist doch mein gutes Recht und dazu hätte ich auch ans Innenleben des Computers gemusst.

Darf Acer denn pauschal die Garantie streichen? Ich habe den Computer selbst, wie gesagt, gar nicht geöffnet! Alles, was Acer sehen konnte, waren ein paar Kratzer vom Schraubenzieher auf den Schrauben. Muss ich jetzt selbst auf dem Schaden sitzenbleiben, der gar nichts mit meiner "Manipulation" zu tun hat?
Wie ist da die Rechtslage?

Ich wäre sehr dankbar für jede Hilfe!

Klaus Hinum

puh also auf die gewährleistung hat es mal keinen einfluss das aufschrauben des geräts, falls der defekt schon von anfang an da war (ev nur leicht), dann hast du kein problem.

garantie ist halt eine freiwillige leistung des herstellers und an alle möglichen bedingungen geknüpft, da musst du genau nachschaun. wenn dort steht, dass das öffnen nicht erlaubt ist, hast du eine chance, wenn dort irgendwas von manipulation steht, schauts schlecht aus.

mein rat: lies dir die bestimmungen genau durch und red dann nochmal mit dem support und co. wenn sie stur bleiben "droh" ihnen mit den medien (zum beispiel im c't gibts immer so nen kummerkasten) bzw mit anwalt. wenn das nichts hilft schreib c't deinen fall, auf anwalt würd ich verzeichten, weil das rechnet sich glaub ich nicht.
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Audioslave36

Hallo,
ich hatte mit Acer vorletzten Monat auch schwere Probleme wegen einer Garantie Leistung. Das hat meiner Ansicht nach System und wenn man diesbezüglich ein Thread aufmachen würde, auf den genügend Leute zugreifen, würde man sicherlich noch mehr finden.
Bei mir ging es um Lackabnutzungen an den Gehäuse Ecken nach nur 5 Monaten. Daraufhin bekam ich nach 6 Wochen und erst auf Nachfrage die Antwort " Sturzschaden, keine Garantie" und ich solle docjh 191,89 überweisen. Hab mich dann bestimmt zwei Wochen mit denen gestriten, aber die blieben Stur und stellten auf Taub. Ich hab mir dann das Gerät zurüchschicken lassen und verkauft. Hatte mir schon ein Clevo gekauft, aber wollte es trotzdem zur Wertsteigerung vorher richten lassen, war ja mein Recht.
Ich bin überzeugt, dass Du Dein Garantierecht nicht verletzt hast. Das wäre nur dann der Fall, wenn Du das Siegel entfernt hättest. Da hast Du sicherlich auch mit einem Anwalt eine Chance, auch wenns sich nicht rechnet. Am Ende müssen Deine Kosten sowieso von Acer übernommen werden. Kommt halt drauf an was es Dir wert ist. Aber ich habe die Auskunft von meinem Händler, dass ich alles austauschen darf, sogar die Cpu, nur nicht die Teile die versiegelt sind. Dafür sind diese ja da, also und wenn Du da nicht ran bist, hast Du Dich korrekt verhalten. Aber zur Sicherheit nochmal Deine Bestimmungen durchlesen, obwohl ich nicht sicher bin, ob die in dem Fall überhaupt greife., schliesslich hast Du eindeutig versiegelte Bereiche nicht angerührt.
Gruss, Audioslave

Klaus Hinum

wie gesagt ist die garantie (im gegensatz zur gewährleistung) eine freiwillige leistung von acer und wird als vertrag behandelt. also wenn du den vertrag von acer (garantiebestimmungen) erfüllst, hast du auch anspruch auf die darin genannten leistungen.
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