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Notebookcheck Artikel => News => Topic started by: Redaktion on December 13, 2017, 11:26:03

Title: Deutsche Post: Elektronische Einschreiben mit E-Post sind rechtssicher
Post by: Redaktion on December 13, 2017, 11:26:03
Mit E-Post lassen sich jetzt auch elektronische Einschreiben rechtssicher versenden. Die  Bundesnetzagentur qualifiziert die Deutsche Post als Diensteanbieter für Kündigungen, Fristsachen oder Ausschreibungen per Mausklick.

https://www.notebookcheck.com/Deutsche-Post-Elektronische-Einschreiben-mit-E-Post-sind-rechtssicher.271854.0.html
Title: Re: Deutsche Post: Elektronische Einschreiben mit E-Post sind rechtssicher
Post by: Dot2010 on December 14, 2017, 11:59:25
So schafft sich die Post selbst ab.
Wozu braucht man die noch als Briefträger, achso ja die DP gibt es ja gar nicht mehr für den Endkunden. Da ist der Armselige Briefträger und das wars. Es gibt nur noch die Postbank und die sind nicht für Beschwerden von Endkunden weil Briefe und Pakete nicht ankommen...
Somit schafft sich das Unternehmen für Endkunden Partner immer mehr ab.
Dazu kommt noch das man der Briefpost schon nicht vertrauen kann. Wichtige Dokumente gehen gern mal verloren, pech wenn man diese nicht als Einschreiben ÜBERTEUERT versendet hat. Glaub was von 60k Briefe pro Tag die verloren gehen was gehört zu haben in einer Sendung vor einigen Jahren. Meiste davon im eigenen Sortierzentren ;(


Dazu brauch es nicht nur die Popelige Bundesschrtottagentur sondern auch die Gerichte die hier einen Riegel vorschieben werden. Der BGH wird dies demnächst bei Streitfall klären und abschmettern als solchen Dienst.
Es ist laut BGB eine Schriftliche Benachrichtung von nöten auf PAPIER mit Unterschrift. Alles andere akzeptiert keiner als Kündigung im Arbeitsrecht. Das sag ich euch jetzt schon.
Mailadressen hat jeder viele und man vergisst sie mit der Zeit. Briefkasten hab ich nur einen beim Hauseingang und leere ihn dann spätestens 1 mal die Woche.

Wenn Firmen sich auf Kündigung per Mail einlassen bei Vertragsabschlüssen ist das deren Sache, Privatpersonen werden dies definitiv nicht tun, vor allem nicht im Arbeitsrecht. Alles andere könnte aber von vielen Akzeptiert werden, solange diese auch die Nachricht lesen und darauf antworten. Ansonsten find ich dies auch als nicht eingegangen anzusehen.