Wearable einmal anders: Der Evo21 ist ein smarter Helm für Fahrradfahrer, der im Notfall Unterstützung leisten und im Verkehr besonders auffallen soll.
https://www.notebookcheck.com/Wearable-einmal-anders-Smarter-Fahrradhelm-soll-Fahrradfahrer-schuetzen.544325.0.html
Vielleicht mal auch informieren ob der Helm StVo konform ist. Ich bezweifle dies.
Beim Fahrrad ist soweit mir bekannt noch kein Abbiegeblinklicht erlaubt.
Ebenso wenig waren und sind bling bling Lichter erlaubt. Dazu gehört vorne weiße Licht hinten rote, nicht mal das kapieren manche, von gar kein Licht ganz zu schweigen oder verkehrt Fahren auf Fußgängerweg und in verkehrter Richtung.
Schade das die Polizei da nicht mal durchgreift, hab x-fach erlebt das ein Unfall nur knapp entkommen wurde weil falsch fahren oder keine Beleuchtung vorhanden.
Schlimmste ist wenn Eltern Licht haben aber die Kinder die dabei sind nicht, einfach nur Peinlich.
Zum Einen sind Lichtzeichen zum die einen bevorstehenden Fahrtrichtungswechsel anzeigen am HELM und Fahrrad erlaubt.
Sie ERSETZEN jedoch NICHT das HANDZEICHEN!
Zum Anderen sind auch blinkende Rücklicht (rot) am HELM erlaubt. Jedoch NICHT am RAD selbst!
Wer die Gesetze, Verordnungen und ständige Rechtssprechungen ließ, ist klar im Vorteil. Offenkundig nicht jeder. ;)
Darüber hinaus hat der Helm (Bei 270 Grad Betrachtungs-/Beleuchtungswinkel) gar KEIN FRONTLICHT!
Auch hier: Wer ließt /lesen kann ist klar im Vorteil. Offenkundig nicht jeder. ;)
Danke für die produktiven Kommentare. Wie im Artikel geschildert, muss natürlich jeder Käufer selber wissen, welche Funktionen des Helmes in seinem Heimatland zulässig sind. Da der deutschsprachige Raum mehr als nur Deutschland umfasst, ist das hier von uns an dieser Stelle nicht wirklich realisierbar.
@Mike Breitsameter: Ein weißes Frontlicht befindet sich vorne am Helm. Die 270 Grad beziehen sich auf das Rücklicht.
Für mich sieht das nach der dezenter Auffälligkeit aus, welche ich in dem Schlechtsichtverkehr begrüße.