News:

Willkommen im Notebookcheck.com Forum! Hier können sie über alle unsere Artikel und allgemein über Notebook relevante Dinge disuktieren. Viel Spass!

Main Menu

Cyberport Garantie, nur verarsche?

Started by AndyTHL, September 05, 2013, 21:03:25

Previous topic - Next topic

AndyTHL

Hallo,
ich habe gestern mein neues Notebook von Cyberport bekommen.
Weil ich bisher ganz zufrieden mit dem Cyberport Service war,
habe ich gleich das Garantie 12 auf 36 Monate Paket dazu geordert.http://www.cyberport.de/cyberport-garantie-12-auf-36-fuer-notebooks-netbooks---bis-750-euro-P104-00Z_1542.html

Naja, hab gedacht, klingt ok und hat nicht unbedingt was von den Schrottschutzbriefen anderer Versender.  ::)

Dann habe ich nun mal die genauen Bedingungen durchforstet und auch herausbekommen dass die meisten Notebook-Hersteller eigene Garantieverlängerungen anbieten.

Nun zu den Bedingungen der Cyberport Garantie, also irgendwo im verborgenen steht dann man solle 50€ pro Schadensfall berappen.  ???
Daraufhin habe ich den Support angerufen und gefragt ob dies nur für Sachbeschädigungen(also zb Stürze) oder auch für Garantiefälle gelte.
Ich bekam nur ne sehr vage Antwort. Als ich dann noch sagte, ob ich dann immer 50€ bezahlen muss, wenn zb erst das Mainboard defekt geht und dann kurze Zeit später die Grafikkarte,
hat man sich ganz doof angstellt, als wenn die bei Cyberport gar nichts an Schäden annehmen wolle.... obwohl ich dass ja offensichtlich, nur fiktiv angefragt hab.

Naja, man sagte mir dann, obwohl es anders in den Versicherungsbedingungen steht, dass diese Versicherung nur für Beschädigungen gelte, also durch äußere Einflüsse,zb Stürze oder Flüssigkeiten.

Dass dies auch eine Versicherung wäre, gar keine Garantie...  :-\

Als ich dann denen die entsprechenden Klauseln vorlaß, sagte man mir, ich solle dann im Falle eines Garantiefalles den Konstruktionsfehler beweisen... und Schäden durch normale Benutzung also zb wenn die Elektronik einfach so ausfällt, wären nicht abgedeckt...
Nur falls es offensichtlich wäre, wenn z.B. ein Mainbord falsch montiert wäre oder fehlerhaft bestückt...


So verarscht, hat man echt gar keine Lust, mit denen weiter zu kommunizieren, wenn man mal was hat. :(

Jedenfalls kommt mir die Sache nun so vor, wie dass Cyberport im Falle eine Falles auf den Hersteller verweisst, oder ihr müsst mit dem Hammer auf das Laptop einschlagen um auch wirklich einen Garantiefall zu haben. :p


Ich hatte dann später noch ein längeres Gespräch mit dem Hp Support.
Dort sagten mir die Supporterin, dass die meisten Menschen mit solchen Schutzbriefen von Versendern angehen. Dass die Versender im Schadensfall trotz Schutzbriefes, darauf verweisen sich an den Hersteller zu wenden, obwohl diese ja nach der Garantiezeit(in meinem Fall 12 Monate), nichts mehr damit zu tun haben... bzw. nicht verantwortlich sind.
Die gesetzliche Gewährleistung gilt ja auch immer nur zwischen Lieferant und Kunde.

Jedenfalls erwähnte die Hp Supporterin auch nicht, Cyberport exlizit.
Was sagt ihr nun, ist die Cyberport Garantie auch schrott?

BlaueBanane

#1
Wie du schon richtig erkannt hast, handelt es sich hierbei um keine Garantie, sondern um eine Versicherungsleistung (von AXA). Sie ersetzt keine Garantie an sich, da Du eben zum beispiel nach 6 Monaten beweisen müsste, dass der Defekt durch Konstruktionsmängel entstanden ist. Vorher gilt aber noch eben deine auch schon erwähnte Gewährleistung/Garantie, welche wirksamer als diese Versicherung ist.

Also Weg 1) immer erst mal Garantie/Gewährleistung nutzen (bei Defekt)
Weg 2) wenn diese abgelaufen ist, könnte man bei Defekt versuchen die Versicherung geltend zu machen. Aber es ist schwierig sowas zu beweisen.

Ich halte aber diese Versicherung dann für wirksam, wenn wirklich etwas durch
"Bedienungsfehler
Bodenstürze, Bruchschäden, Flüssigkeitsschäden (ohne Witterungseinfluss)
Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Überspannung, Induktion und Kurzschluss
Sabotage, Vandalismus, vorsätzliche Beschädigung durch Dritte"
zerstört worden ist.

Fazit: Also ich halte von solchen Versicherungsleistungen nicht sonderlich viel. Wenn Dir dieses Leistungspaket überhaupt nicht zusagt, kannst du es innerhalb von 14 Tagen zurückgeben (Fernabsatzgesetz, gültig z.B. bei Onlinekauf)

PS: Detailliertere Informationen gab es hier im PDF (ich hoffe das hattest Du dir vor dem Kauf auch mal durchgelesen)
http://media.cyberport.de/img/content_img/pdf/Cyberport-Garantie-Notebook-12-auf-36.pdf

Fisomi

Versicherungsschutz besteht  nach §2 Abs. 1 der Versicherungsbedingungen u.a. für

"a) Bedienungsfehler;
b) Bodenstürze, Bruchschäden, Flüssigkeitsschäden jedoch ohne Witterungseinflüsse (vgl. § 3 Ziff. 2c);
c) Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Überspannung, Induktion, Kurzschluss;
d) Sabotage, Vandalismus, vorsätzliche Beschädigung durch Dritte"

Weiterhin ist versichert nach Abs. 3:

"Versicherungsschutz besteht nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung und/oder Herstellergarantie auch für Beschädigung oder Zerstörung des Gerätes (Sachschäden) durch Konstruktionsfehler, Guss- oder Materialfehler sowie Berechnungs-, Werkstätten- oder Montagefehler"

Ausgeschlossen sind nach §3 Abs. 2 b) u.a.

"Schäden, durch dauernde Einflüsse des Betriebes, normale Abnutzung"

und Abs. 2 g)

"für die ein Dritter aufgrund von Garantie- oder Gewährleistungsbestimmungen sowie sonstiger gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmungen zu haften hat; es sei denn, es handelt sich um Schäden gemäß § 2 Ziff. 1d)"

Wenn also dein Notebook in den ersten beiden Jahren kaputt geht, musst du dich sowieso auf die Garantie/Gewährleistung berufen.
Geht das Gerät im dritten Jahr "normal" (ohne äußere Umstände) kaputt, ist es streitbar, ob es sich um einen Konstruktions- oder Materialfehler etc. handelt, oder ob es sich um "normale Abnutzung" handelt. Die Versicherung wird vermutlich auf letzteres pochen. In diesem Falle müsstest du über einen Sachverständigen beweisen, dass es sich um den ersten Fall handelt.

Ersetzen wird dir die Versicherung vorausichtlich den Schaden, wenn es sich um einen Fall nach §2 Abs. 1 handelt.

--> Diese "Garantie" ist nur eingeschränkt, z.B. für Tollpatsche, zu empfehlen.

Übrigens gilt auch hier das 14-tägige Widerrufsrecht, falls dich die Garantie nicht überzeugt!

€ Die BlaueBanane war schneller  ;D

AndyTHL

Habs nun eben storniert.
Naja, eigentlich iss Cyberport ja nicht schlecht... nur ausserordentlich viel Kulanz braucht man bei dem Groß- Billigstversender nicht erwarten. Liest man teils auch an anderen stellen im netz und man bekommt teilweise gepfefferte Antworten vom Support. :D

Wer auf Kulanz und Garantie seitens des Lieferanten setzt, sollte besser bei Amazom bestellen.
Dort liest man besseres in Sachen Abwicklung und Garantieerweiterung.

Jedenfalls schaue ich mir nun zuvor, vor der Bestellung genauer die Herstellergarantien an. Das will mir eine lehre sein.

Das HP Notebook, behalte ich erstmal, für 644€ finde ich es echt nicht schlecht. Hat nen sehr stabilen deckel, iss leicht und das Display iss recht gut.
Unten iss nen bissel dünneres Plastik, aber für diese Preisklasse ist es gut verarbeitet.
Iss ja nicht leicht nen 2,8 bis 3kg Laptop in der Preisklasse zu bekommen... das auch noch gute Komponenten hat... dem ist wohl das einfachere, aber gut verarbeitete Plastik an der Unterseite zu schulden.

AndyTHL

Hm,
ich hatte heute nen Flyer vom Otto Katalog in der Hand, da konnte man bei den Laptops auswählen zwischen 24 Monate gesetzlicher Gewährleistung und 36 Monats-Garantie.

Also stand eben jeweils ein Preis dahinter.
Wobei die 36 Monatsgarantie auch nicht soviel höher war.

Schien fast so, als da Otto nen bissl korrekter wäre mit gesetzl. Gewährleistung.

user1234567

hallo andy,

widerrufe doch einfach die Zusastzversicherung, auch hier gilt ein 14-tägiges Widerrufsrecht!

IT-Cornflakes

Ich habe selber schlechte Erfahrungen mit dem Cyberport Kundenservice gemacht.

Ich hatte einen defekten Lautsprecher und wollte diesen zurück geben und dafür ein drei mal so teuren bei Cyberport kaufen, klar sie sind gesetzlich nicht verpflichtet mir für defekte Ware eine Gutschrift zu geben sondern müssen es nur reparieren lassen aber ich meine ich hätte was neues bei denen dafür gekauft, viel teurere sogar?

Mfg, IT-Cornflakes

Krake

Quote from: Fisomi on September 05, 2013, 21:57:18
Ausgeschlossen sind nach §3 Abs. 2 b) u.a.

"Schäden, durch dauernde Einflüsse des Betriebes, normale Abnutzung"


Hab mal bei Notebooksbillger nachgelesen, da gibt es einen ganz ähnlichen Passus. Die "Garantie"-verlängerung läuft dort über Schutzbrief24, ebenfalls ein AXA-Verein.

Diese Versicherung "Garantieverlängerung" zu nennen ist - sofern man diese Klausel drinhat - imho vielleicht sogar schon arglistige Verbrauchertäuschung.
Bild: http://creativecommons.org/licenses/by-nc/3.0/

Sabinchen1988

Hab auch keine guten Erfahrungen mit Cyberport.

Preise super, Lieferung sehr schnell, aber wenn was kaputt ist dann gehts Drama los  :o

Silvio

Ich kann die Probleme mit der Cyberport Gewährleistung nur bestätigen.
Bei meinem Lenovo Notebook X121e war nach 1,5 Jahren ein Speicherriegel und der Memory Slot (!) defekt - beide unterschiedliche Bitfehler.
Der Riegel hat Kingston Garantie aber für das Notebook verweigert Cyberport die Gewährleistung - ich solle doch beweisen, daß der Fehler von Anfang an drin war.

Ich werde bei Cyberport nichts mehr kaufen!

SCARed

das entspricht aber schon dem gesetzlichen umfang der gewährleistung. ob sie sich darauf zurückziehen sollten? gute frage. aber rein juritstisch ist ihnen da nix vorzuwerfen.

Sentenced666

 
Quote from: SCARed on April 01, 2014, 14:16:45
das entspricht aber schon dem gesetzlichen umfang der gewährleistung. ob sie sich darauf zurückziehen sollten? gute frage. aber rein juritstisch ist ihnen da nix vorzuwerfen.

Das ist soweit richtig. Und kann ich unterschreiben.

Allerdings sollte ein Händler immer Ansprechpartner sein und im Zweifelsfalle für den Kunden beim Hersteller helfen. Gerade in einem solchen Fall wie dem von Silvio ist es geradezu lächerlich, dass dort nicht kulant gehandelt wird. Einschränken muss ich hier auch: Nur weil Kingston mehr Garantie gibt als das Notebook hat, heisst das nicht, dass Sie für den Kunden gilt. Das ist nämlich ein OEM-Chip, und den kann man meistens nicht ohne weiteres als Endkunde tauschen!

Das Problem ist leider, dass durch Medien und Presse so viel Blödsinn in die Welt gepustet wird, dass jeder zweite denkt, 2 Jahre Garantie sind immer drin und wenns kaputt ist, bekomme ich was neues. Dem ist nicht so! 
Kurzfassung:
Der Händler gibt eine Gewährleistung. Das bedeutet, der Artikel ist ZUM ZEITPUNKT der Übergabe technisch einwandfrei. AN DER KASSE. Oder bei Empfang durch den Postler. Im ersten halben Jahr ist es so, dass das quasi immer angenommen wird, und der Händler in der Beweispflicht wäre. Wenn er sich also rausreden wollte, dann muss er beweisen, dass der Artikel zum Übergabezeitpunkt einwandfrei war. Kann er nicht. War ja verpackt. (Aussteller und Gebrauchtware sind da was anderes). Andersrum muss der Kunde nach 6 Monaten beweisen, dass der Artikel bei Warenübergabe defekt war. Auch das kann er nicht. (Ginge zum Beispiel bei einer Kamera, die ein Bild mit einem Datum versieht, auf dem die Unschärfe des Objektivs bereits erkennbar ist).
Es ist also de facto so, dass der Händler nach 6 Monaten raus aus der Sache ist. Punkt.
Alles was darüber geht, ist GARANTIE DURCH DEN HERSTELLER. Also die Marke. Wenn also eine Marke wie Apple nur 1 Jahr Garantie gibt (und die geben SCHLAG 365 Tage), dann hat man nach 366 Tagen Pech. Auch wenn das Gerät noch in der gesetzlichen Gewährleistung ist.
Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und da kann er geben was er will. Tatsächlich geben viele Hersteller zwei Jahre... das deckt sich mit der Gewährleistungszeit und schon ist die Verwirrung da!

Ein Händler ist aber auch in der Garantiezeit der Ansprechpartner im Defektfall. Nun kann er ein A...loch sein und einfach die Hilfe verweigern. Oder aber er setzt sich ein und leitet das defekte Gerät zur Reparatur weiter und erspart dem Kunden damit Arbeit und Zeit, sowie Versandkosten. Händler wie Media Markt handhabt das so... sogar nach der Garantiezeit.

Obendrauf kann man dann noch eine Versicherung abschließen. Diese sichern dann Sturzschäden etc ab. Versandhändler wie Otto, die Marken vertreiben, haben spezielle Abmachungen mit Herstellern, um die Garantie länger anbieten zu können. Aber das ist dann individuell.

Zum Thema, wann ich ein Neugerät oder Geld zurück bekomme:
Wenn innerhalb der Gewährleistungszeit ein Defekt auftritt und die Gewährleistung greift, darf der HÄNDLER zweimal nachbessern, also reparieren (durch den Hersteller). Tritt DER GLEICHE Fehler dann nochmal auf, kann der Kunde zurücktreten und bekommen einen Nutzungsabschlag aufgebrummt (unterschiedliche Regelungen). Liegt ein anderer Fehler vor, ist das wie ein neuer Gewährleistungsfall (hier muss man aber sagen, dass das tw. anders interpretiert wird).
Im Garantiefall kann der HERSTELLER so oft reparieren wie er will. Ende der Durchsage. Und wenn es 30 mal ist... vollkommen egal, er darfs. Ein kulanter Händler greift dann aber ein und bietet von sich aus den Tausch an. Media Markt zum Beispiel handhabt das so... wenn man denn freundlich und geduldig bleibt. Ich will damit MM nicht in den Himmel loben, aber will hier nur mal deutlich machen, dass so ein "realer" Händler durchaus seine Vorteile haben kann.  ;D
--
Mobil: Schenker Compact 17 | i7-7700HQ | GTX 1070 | 32GB | 250GB 960Evo NVMe | 1 TB Crucial MX500 | 250GB 850 Evo | Win10 64 bit | BJ 08/17

Mobil alt: Schenker W703 | i7-4700MQ | GTX770M | 16GB | 250GB 840 Evo | 750GB HDD |  Win10 64bit | Bj 06/13

penny

Wenn man das so liest, na gute Nacht. Hab bisher öfter was bei Cyberport gekauft und war immer zufrieden. Gott sei Dank ist auch nie was kaputt gegangen.

Das anscheinend der springende Punkt bei dem Shop.
http://www.mobile.de/modellverzeichnis/bmw/x5.html

TPoD

Hab mir jetzt hier nicht alles durchgelesen zum Thema Garantie,
kann nur aus meiner eigenen Erfahrung sagen das dieser Laden mit Vorsicht zu gebrauchen ist.
Dort bestellte ich seid 2009 bisher sämtliche Hardware die ich so im alltäglichen Leben gebrauche. Warum? Weil mir der Laden einfach gefiel. Ich daraus auch mal gewillt war nen 5er mehr zu bezahlen.
Anfang des Jahres hab ich mir dann ne MYCLOUD  von WD mit 2TB bestellt, die im Endeffekt schon bei 2 Kunden vor mir gestanden haben muss, laut der Log Dateien die ich aus dem Gerät exportiert habe. Also Leute schaut genau hin was ihr dort geliefert bekommt.

Hitchi

Ist zwar schon ne Weile her der letzte Post aber ich kann auch nur bestätigen, dass gerade Cyberport extrem unangenehm ist wenn mal was kaputt ist oder sie etwas zurücknehmen sollen.

Habe diverse Erfahrungen mit Kollegen ausgetauscht und eigentlich bestellt niemand mehr bei Cyberport nachdem sie eine Rekla hatten.

Auch bei mir war es vor ca 6 Monaten der Fall. Es gab das Gesetz noch nicht, dass auch über 40€ Warenwert die Rücksendekosten vom Käufer getragen werden müssen. Sie haben einen tierischen Aufstand gemacht weil ich innerhalb der 14 Tage widderufen habe und die VK erstattet haben wollte. Kamen mir dann am Telefon mit Aussagen wie "das ist geseztlich nicht geregelt, wir berufen uns auf unsere AGBs"...

Ähm da stand genau der Gesetzestext drin (ab 40€ Warenwert vom Verkäufer...) und ich habe denen versucht zu erklären, dass sie in ihre AGBs schreiben können was sie wollen: Fakt ist, dass es nicht die gesetzlichen Bestimmungen beeinflusst.

Außerdem habe ich widerrufen weil sie mir einen falschen Artikel geschickt haben. Nach 1 Stunde Telefonat habe ich (Zitat) "aus Kulanz" die VK erstattet bekommen.

Nie wieder bei dem Verein!!!

Quick Reply

Warning: this topic has not been posted in for at least 120 days.
Unless you're sure you want to reply, please consider starting a new topic.

Name:
Email:
Verification:
Please leave this box empty:

Shortcuts: ALT+S post or ALT+P preview