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Acer V5-573 Tastatur kaputt

Started by Altren, August 30, 2013, 13:39:29

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Altren

Hallo,

habe mir gerade das Acer V5-573 bei notebooksbilliger.de gekauft. Beim ersten Tippen auf der Tastatur sind zwei Tasten kaputt gegangen, also die Halterung für die Tasten. Das Notebook ist noch nicht einmal 14 Tage alt.

notebooksbilliger.de verweigert aber die Garantie: Mechanische Defekte würden generell nicht durch die Garantie abgedeckt, da es sich meist um Eigenverschulden handle.

Fällt euch etwas ein, was ich machen kann? Eine Reparatur auf meine Kosten sehe ich nicht ein, da ich das Notebook gerade erst bekommen habe. Während der 14 tätigen Rückgabefrist wird man das so ja auch nicht zurückgeben können oder?

Bin für Hilfe dankbar.

Tammy

#1
Du kannst das Gerät zurückschicken, ob die Beschädigung mechanisch ist oder nicht.
Dafür gibt es ja die Option, die Ware innerhalb der ersten 2 Wochen gemäß Fernabsatzgesetz zurückzusenden.

Innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf muss der Verkäufer nachweisen, dass du den Fehler verursacht hast.

Anderslautende AGB sind nicht rechtswirksam.

Fisomi

Quote from: Altren on August 30, 2013, 13:39:29notebooksbilliger.de verweigert aber die Garantie: Mechanische Defekte würden generell nicht durch die Garantie abgedeckt, da es sich meist um Eigenverschulden handle.

Diese Aussage ist schlichtweg falsch. Wie Tammy richtig bemerkt hat, liegt in den ersten 6 Monaten die Beweislast bei denen, siehe §476 BGB (Beweislastumkehr) und §434 BGB (Sachmangel).

Man beachte grundsätzlich §437 BGB (Rechte des Käufers) in Verbindung mit §439 (Nacherfüllung) nach §433 (Kaufvertrag).

Quote from: Tammy on August 30, 2013, 13:52:50
Du kannst das Gerät zurückschicken, ob die Beschädigung mechanisch ist oder nicht.
Dafür gibt es ja die Option, die Ware innerhalb der ersten 2 Wochen gemäß Fernabsatzgesetz zurückzusenden.

Dies ist leider so auch nicht korrekt.

Grundsätzlich wird dir nach §312b BGB (Fernabsatzverträge) iVm §312d BGB (Widerruf bei Fernabsatzverträgen) ein Widerrufsrecht eingeräumt.

Dieses umfasst nach deren AGB die allgemeine Formulierung:

""IM FALLE EINES WIRKSAMEN WIDERRUFS SIND DIE BEIDERSEITS EMPFANGENEN LEISTUNGEN ZURÜCKZUGEWÄHREN UND DIE GGF. GEZOGENEN NUTZUNGEN (Z.B. ZINSEN) HERAUSZUGEBEN. KÖNNEN SIE UNS DIE EMPFANGENE LEISTUNG SOWIE NUTZUNGEN (Z.B. GEBRAUCHSVORTEILE) NICHT ODER TEILWEISE NICHT ODER NUR IN VERSCHLECHTERTEM ZUSTAND ZURÜCKGEWÄHREN BZW. HERAUSGEBEN, MÜSSEN SIE UNS INSOWEIT GGF. WERTERSATZ LEISTEN. FÜR DIE VERSCHLECHTERUNG DER SACHE UND FÜR GEZOGENE NUTZUNGEN MÜSSEN SIE WERTERSATZ NUR LEISTEN, SOWEIT DIE NUTZUNG ODER DIE VERSCHLECHTERUNG AUF EINEN UMGANG MIT DER SACHE ZURÜCKZUFÜHREN IST, DER ÜBER DIE PRÜFUNG DER EIGENSCHAFTEN UND DER FUNKTIONSWEISE HINAUSGEHT.UNTER "PRÜFUNG DER EIGENSCHAFTEN UND DER FUNKTIONSWEISE" IST DAS TESTEN UND AUSPROBIEREN DER JEWEILIGEN WAREN ZU VERSTEHEN, WIE ES ETWA IM LADENGESCHÄFT MÖGLICH UND ÜBLICH IST.""

Nun gilt es zu unterscheiden. Möchtest du dich auf dein Widerrufsrecht berufen oder auf dein Recht auf Nacherfüllung?

In beiden Fällen müsste NBB beweisen, dass du den Fehler durch grobe Fahrlässigkeit verursacht hast oder du das Notebook über eine Prüfung der Eigenschaften wie es im Ladengeschäft möglich wäre hinaus verwendet hast.

Ich empfehle dringend dich mit denen sachlich in Verbindung zu setzen und ggfs. professionelle Unterstützung zu ersuchen, sollte sie sich uneinsichtig zeigen.

Gerne kannst du auch auf diesen Thread verweisen, aber bitte sachlich bleiben. Dass ein Händler zunächst auf seine Rechte pochen möchte, sei ihm gestattet.

Desweiteren sei dir gesagt, dass du auf keinen Fall das Gerät auf eigene Kosten reparieren lassen solltest. Du MUSST dem Händler eine Chance auf Nacherfüllung geben, sonst bleibst du auf deinen Kosten sitzen!

Altren

Vielen Dank für die Antworten! Das hilft mir viel weiter.

Von meiner Sicht der Dinge aus geht die "Benutzung" nicht über ein wie im Ladengeschäft übliches Testen hinaus. Dass der Laptop dabei kaputt geht und NBB die Rücknahme verweigert finde ich schon ein starkes Stück.

Ich werde mich wie von euch geraten nochmal an NBB wenden.

Tammy

Um genau zu sein, müsste man dem Händler sogar zwei Nachbesserungsversuche zugestehen, bevor ein Rücktritt vom Kauf möglich ist, bei technischen Geräten sogar bis zu drei.

Solltest du allerdings glaubhaft versichern, dass du auf das Laptop angewiesen bist (Beruf, St udium), dann musst du nur einen Nachbesserungsversuch gestatten.

So war das jedenfalls früher :)

Und immer nett und höflich argumentieren, das bringt immer noch am meisten.

Altren

Danke nochmal für die Antworten. NBB hat das Notebook jetzt im Rahmen der Garantie repariert.

Fisomi


Bennie123

hallo leute, wollte nicht extra neuen thread aufmachen ;)

habe den laptop jetzt seit ein paar tagen und bin einfach begeistert. der einzige minuspunkt ist das touchpad, mit den neusten treibern und einer externen maus lässt es sich aber aushalten ;)

jetzt habe ich hinten an den kühl-plastik-rippen einen kleinen bruch entdeckt. Leider weiß ich nicht ob das schon von anfang an war, oder ob mir das passiert ist (bin sehr sorgsam umgegangen!)
ich denke irgendwann wird das ding abbrechen :( (siehe bild: 2. Plastikrippe von links ist oben und in der Mitte "angeknackst")

(http://imageshack.us/photo/my-images/849/iqdz.jpg/)
http://imageshack.us/photo/my-images/849/iqdz.jpg/
Wäre das für euch ein Grund um es zurückzuschicken?

Ghazala

Genau das ist bei meinem auch passiert. Drei der Rippen sind gebrochen. Würde es auf jeden Fall reparieren lassen. Bei mir waren die Dinger noch schmaler und sind in's Innere des Gehäuses verschwunden. Nicht gut. Denke dadurch ist bei mir der Lüfter kaputt gegangen.

LG

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